Wer muss füreinen Hund aufkommen.Bei wem er lebt oder wer ihn vor 14 Jahren kaufte?
Hallo Miteinander, vor 14 Jahren habe ich unserem gemeinsamen Sohn (Damals 6 Jahre) (Mit Mutter nicht verheirat) einen Münsterländer geschenkt. Ich zahle Steuer und Haftpflicht. Der Hund lebt und lebte überwiegend bei der Mutter. Sie verlangt vom mir 70% der Arztkosten. Sie hatte die Freude.Wenn er dann mal bei war,hat sie ihn sich geholt , um am Wochenende Wanderungen mit ihm zu machen.
Meine Frage: Ist es mein Hund und ich muss für ihn aufkommen oder greift ein Gewohnheitsrecht?
Ich hoffe, Ihr könnt mich verstehen. Ich bin Rentner und komme so gerade aus.
Ich freue mich, wenn Ihr mir antwortet. Danke!
Vergessen: Beste Grüße und Danke