Es kommt darauf an was das fuer Beschwerden sind….
sind die Beschwerden bezueglich der Versorgung der Tiere wie z.B. schlechter Zustand, Misshandlung der Tiere usw… ja, dann koennte es sein, dass einem die Tiere abgenommen werden. Auch wenn Deine Hunde andere beissen oder agressiv sind, dann koennte es auch sein.
Die Tiere werden einem aber nicht abgenommen wenn die Hunde mal laut bellen. Da kriegt man hoechstens eine Verwarnung.
Ja, natürlich. Wenn die Hunde Menschen angreifen oder andauernd bellen, die Hunde misshandelt werden, gegen die Kampfhundeverordnung verstoßen wird oder keine Hundesteuer gezahlt wird.
Bei fehlerhafter Rechtschreibung besteht jedoch keine Gefahr.
Ja, kann sie. Und wenn derjenige recht hat, der sich beschwert hat, solltest du vielleicht schleunigst dafür sorgen, dass es keinen Grund zur Beschwerde mehr gibt, dich evtl. entschuldigen und vielleicht entstandenen Schaden wieder gut machen.
Wenn dann nichts mehr passiert, kann die Sache noch mal gut gehen.
Aber vielleicht sagst du ja mal, warum sich wer worüber beschwert hat.
also wegnehmen kann dir die stadt den hund nicht,aber sie kann dich praktisch zwingen umzu ziehen wenn es die anderen mitbewohner sich beschweren!
also wegnehmen lassen musst und solltst du nicht…das ist nicht nötig doch du solltest dich dann schon mal auf die suche nach ner neuen wohneung machen oder einem haus:doch achte darauf dass die wohnung hundefreundlich ist!ambesten du fragst bei der anmeldung direkr einmal nach!
Das Ordnungsamt kann Dir das Aufsichts- und Fürsorgerecht über die Hunde entziehen, wenn Du die Hunde vernachlässigst. Es ist möglich, dass zwei Beamte vom Ordnungsamt oder der Polizei bei Dir vorbei kommen und sich ansehen wollen, wie Du die Hunde hältst. Es ist besser, Du zeigst ihnen die Hunde, und wie sie gehalten werden.
Meine Mutter hat auch einmal eine Anzeige wegen zu lauten Bellens ihrer Hündin bekommen. Dann kamen zwei Polizisten vorbei, und die Hündin (Bernhardiner-Schäfer-Mischling) ist auf sie zugegangen und hat mit dem Schweif gewedelt. Daraufhin meinte der eine Polizist, „Die tut ja gar nichts!“, und meine Mutter daraufhin, „Na, sag ich doch!“. — Die Anzeige wurde fallen gelassen.
Ich will nur mal sichergehen ob der Satz eigentlich so gemeint war:Wenn jemand eine Beschwerde wegen unserer Hunde einreicht, kann die Stadt diese dann weg nehmen?
Antwort.
Ja das kann sie, aber es hängt ,wie vorhin schon erkannt vom Grund der beschwerde ab.Wenn der Hund misshandelt oder verwarlost wird, kann es sein das ein nahegelegenes Tierheim oder ein Tierschützer den Hund aufnimmt. Aber wenn der Hund beisst oder andere Tiere/Menschen verletzt oder tötet, darf der Amtstierarzt ihn einschläfern.
Du als Halter hast dafür zu sorgen,daß dein Hund niemanden belästigt,stört oder gefährdet.D.h.Du bist verantwortlich,daß es keine Jaul-,Kläff- und Belltiraden gibt.Du bist verantwortlich,daß hinter deinem Hund sauber gemacht wird.Und Du bist verantwortlich,daß je nach Liste ein Beißkorb getragen wird,und daß die Anleinpflicht beachtet wird.
Verstößt Du mehrmals gegen behördliche Auflagen,und beschweren sich Dritte,so ist es durchaus möglich.UND AUCH RICHTIG SO,daß Dir der Hund weggenommen wird.
Es kann schließlich nicht angehen,daß Hobbies einer Minderheit die Mehrheit belästigen und drangsalieren.Und das wird auch so nicht hingenommen.Und das ist gut so.
1.) WAS hast du für Hunde? Rasse?
2.) Müsstest du Auflagen erfüllen, diese Hunde zu halten und hast das nicht getan?
3.) WARUM / Worüber haben sich denn wieviele Menschen beschwert?
4.) WIE hälst du die Hunde?
5.) WO wohnst du?
6.) Haben deine Hunde (oder 1 davon) jemanden angegriffen?
Wenn du das nachträgst, kann man dir genau sagen, was dich erwarten könnte. Aber so vage bleibt es nur ein Ratespiel…
Bspl:
*Du hast Listenhunde, aber kein Polizeiliches Führungszeugnis hinterlegt – nach einer Frist kommen die Listenhunde weg.
*Du wohnst in NRW und hast Hunde, die größer als 40cm und/ oder schwerer als 20 kg sind. Die darfst du nur halten, wenn du einen Sachkundenachweis ablegst, Hundehaftpflichtversicherungen hast, die Hunde mit Leine und Maulkorb draußen sind… Hälst du dich nicht daran, kommt eine Verwarnung mit einer Frist, bis wann du das zu machen hast. Frist abgelaufen – Hunde weg!
* Entfernst du die Kothaufen deiner Hunde nicht und das wird gemeldet, wird man dir nach einigen Bußgeldern die Hunde abnehmen.
* Hälst du die Hunde so, das sie andere stören, belästigen oder sogar bedrohen, oder hälst du sie so, das die Hunde im Nachteil sind, wird das vor Ort geprüft und dann wird entschieden. Das kann Auflagen zur Folge haben, die du erfüllen musst, oder die Beschlagnahme der Hunde.
Neben der Beschlagnahmung ( Hunde weg) kann auch ein lebenslanges Hunde-Haltung-Verbot ausgesprochen werden!
Beschwerden wegen nicht artgerechter Haltung führen schon mal dazu, dass das Veterinäramt einschreiten lässt. Muss aber schon ein korpulenter Wauwau sein, wenn das geschieht.
Die Frage macht grammatikalisch gesehn irgendwie keinen Sinn, also sorry aber ich verstegs net.
Ja.
Ja wenn man Hunde hat sollte man auch die Haufen wieder einsammeln.
Es kommt darauf an was das fuer Beschwerden sind….
sind die Beschwerden bezueglich der Versorgung der Tiere wie z.B. schlechter Zustand, Misshandlung der Tiere usw… ja, dann koennte es sein, dass einem die Tiere abgenommen werden. Auch wenn Deine Hunde andere beissen oder agressiv sind, dann koennte es auch sein.
Die Tiere werden einem aber nicht abgenommen wenn die Hunde mal laut bellen. Da kriegt man hoechstens eine Verwarnung.
Ja, natürlich. Wenn die Hunde Menschen angreifen oder andauernd bellen, die Hunde misshandelt werden, gegen die Kampfhundeverordnung verstoßen wird oder keine Hundesteuer gezahlt wird.
Bei fehlerhafter Rechtschreibung besteht jedoch keine Gefahr.
zuerst werden Ordnungsstrafen verhängt. Ich rede von Hundehaufen etc. Wenn das Vieh gefährlich ist, geht es auch sofort.
Ja, kann sie. Und wenn derjenige recht hat, der sich beschwert hat, solltest du vielleicht schleunigst dafür sorgen, dass es keinen Grund zur Beschwerde mehr gibt, dich evtl. entschuldigen und vielleicht entstandenen Schaden wieder gut machen.
Wenn dann nichts mehr passiert, kann die Sache noch mal gut gehen.
Aber vielleicht sagst du ja mal, warum sich wer worüber beschwert hat.
also wegnehmen kann dir die stadt den hund nicht,aber sie kann dich praktisch zwingen umzu ziehen wenn es die anderen mitbewohner sich beschweren!
also wegnehmen lassen musst und solltst du nicht…das ist nicht nötig doch du solltest dich dann schon mal auf die suche nach ner neuen wohneung machen oder einem haus:doch achte darauf dass die wohnung hundefreundlich ist!ambesten du fragst bei der anmeldung direkr einmal nach!
viel glück!!*ShiBBY*
Verwahrloste und nicht artgerecht gehaltene Hunde können von Amts wegen abgeholt und ins Tierheim verbracht werden.
Das Ordnungsamt kann Dir das Aufsichts- und Fürsorgerecht über die Hunde entziehen, wenn Du die Hunde vernachlässigst. Es ist möglich, dass zwei Beamte vom Ordnungsamt oder der Polizei bei Dir vorbei kommen und sich ansehen wollen, wie Du die Hunde hältst. Es ist besser, Du zeigst ihnen die Hunde, und wie sie gehalten werden.
Meine Mutter hat auch einmal eine Anzeige wegen zu lauten Bellens ihrer Hündin bekommen. Dann kamen zwei Polizisten vorbei, und die Hündin (Bernhardiner-Schäfer-Mischling) ist auf sie zugegangen und hat mit dem Schweif gewedelt. Daraufhin meinte der eine Polizist, „Die tut ja gar nichts!“, und meine Mutter daraufhin, „Na, sag ich doch!“. — Die Anzeige wurde fallen gelassen.
Ich will nur mal sichergehen ob der Satz eigentlich so gemeint war:Wenn jemand eine Beschwerde wegen unserer Hunde einreicht, kann die Stadt diese dann weg nehmen?
Antwort.
Ja das kann sie, aber es hängt ,wie vorhin schon erkannt vom Grund der beschwerde ab.Wenn der Hund misshandelt oder verwarlost wird, kann es sein das ein nahegelegenes Tierheim oder ein Tierschützer den Hund aufnimmt. Aber wenn der Hund beisst oder andere Tiere/Menschen verletzt oder tötet, darf der Amtstierarzt ihn einschläfern.
ich hoffe ich konnte weiterhelfen!
Mfg Maja
es kommt darauf an was passiert ist. normalerweise wenn es den hunden gut geht passiert das nicht.
Du als Halter hast dafür zu sorgen,daß dein Hund niemanden belästigt,stört oder gefährdet.D.h.Du bist verantwortlich,daß es keine Jaul-,Kläff- und Belltiraden gibt.Du bist verantwortlich,daß hinter deinem Hund sauber gemacht wird.Und Du bist verantwortlich,daß je nach Liste ein Beißkorb getragen wird,und daß die Anleinpflicht beachtet wird.
Verstößt Du mehrmals gegen behördliche Auflagen,und beschweren sich Dritte,so ist es durchaus möglich.UND AUCH RICHTIG SO,daß Dir der Hund weggenommen wird.
Es kann schließlich nicht angehen,daß Hobbies einer Minderheit die Mehrheit belästigen und drangsalieren.Und das wird auch so nicht hingenommen.Und das ist gut so.
die frage ist ein Witz oder hab ich jetzt was verpasst
1.) WAS hast du für Hunde? Rasse?
2.) Müsstest du Auflagen erfüllen, diese Hunde zu halten und hast das nicht getan?
3.) WARUM / Worüber haben sich denn wieviele Menschen beschwert?
4.) WIE hälst du die Hunde?
5.) WO wohnst du?
6.) Haben deine Hunde (oder 1 davon) jemanden angegriffen?
Wenn du das nachträgst, kann man dir genau sagen, was dich erwarten könnte. Aber so vage bleibt es nur ein Ratespiel…
Bspl:
*Du hast Listenhunde, aber kein Polizeiliches Führungszeugnis hinterlegt – nach einer Frist kommen die Listenhunde weg.
*Du wohnst in NRW und hast Hunde, die größer als 40cm und/ oder schwerer als 20 kg sind. Die darfst du nur halten, wenn du einen Sachkundenachweis ablegst, Hundehaftpflichtversicherungen hast, die Hunde mit Leine und Maulkorb draußen sind… Hälst du dich nicht daran, kommt eine Verwarnung mit einer Frist, bis wann du das zu machen hast. Frist abgelaufen – Hunde weg!
* Entfernst du die Kothaufen deiner Hunde nicht und das wird gemeldet, wird man dir nach einigen Bußgeldern die Hunde abnehmen.
* Hälst du die Hunde so, das sie andere stören, belästigen oder sogar bedrohen, oder hälst du sie so, das die Hunde im Nachteil sind, wird das vor Ort geprüft und dann wird entschieden. Das kann Auflagen zur Folge haben, die du erfüllen musst, oder die Beschlagnahme der Hunde.
Neben der Beschlagnahmung ( Hunde weg) kann auch ein lebenslanges Hunde-Haltung-Verbot ausgesprochen werden!
Ich nix verstehen was du meinen mit Worte du sprechen.
Was für Beschwärden? Ist Hund böses Kaliba? Oder haben du böse nachbahn?
An Tipp: In English please because nobody undestand your German!
Beschwerden wegen nicht artgerechter Haltung führen schon mal dazu, dass das Veterinäramt einschreiten lässt. Muss aber schon ein korpulenter Wauwau sein, wenn das geschieht.
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