Muss ich Stadtbeamte auf mein Grundstück lassen?
Letzte Jahr hatten wir Arger mit den Nachbarn ,die mich beim Bauamt( Untere Baubehörde) angeschwärzt hatten. Es hieß , dass ich nur 5 Tiere halten darf und das meine Kaninchen weg müssen. Als ich die Papiere meinem Anwalt übergab hatten wir plötzlich Ruhe . Jetzt haben wir wieder Kaninchen und falls jemand denkt er müsste mich wieder melden, will ich wissen ob ich die Leute ( Bauamt) auf mein Grundstück lassen muss.Bin ich gesetzlich verpflichtet Beamte Zugang gewähren lassen muss.?
Mein RA hatte sie angeschrieben und sie haben sich nicht gemeldet. Da hätten sie die Chance gehabt. etwas zu klären. Und den Schwachsinn , den die reden. 5 Tiere darf man halten, egal wie gross oder klein ob im Haus oder draussen, da bin ich als Aquarianer mit 50 Fische ( die zählen auch) mit einem Fuss im Knast.
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Du solltest doch selbst an einer Klärung interessiert sein. Alles andere ist bäh!
Beamte kommen nicht zu Spaß auf ein Grundstück, oder weil sie Langeweile haben. Wenn die kommen, dann mit rechtskräftigen Beschlüssen.
ja natürlich, sie haben zutrittsrecht. oder ist es dir lieber, sie kommen erst mit polizeilicher unterstützung. das ist das thema doch wohl nicht wert.
Nein, grundsätzlich mußt Du das nicht. Allerdings können sie sich einen richterlichen Beschluß holen, und dann mußt Du.
Dein Grundstück ist dein Eigentum und somit entscheidest du alleine, wer da drauf darf und wer nicht.
Anders sieht es aus, sollte „Gefahr in Verzug“ bestehen oder sich die Beamten im Besitz eines richterlichen Beschlusses befinden, der ihnen das betreten deines Grundstückes erlaubt.
Sollte keins von beiden gegeben sein, so ist es Gut-will, wenn du ihnen das betreten erlaubst.
bb
Du brauchst niemand auf Dein Grundstück zu lassen. Erst wenn das Gericht sich meldet bist Du verpflichtet.
Nein, sie können nicht. Nur die Polizei darf die Wohnung betreten aber auch nur wenn Gefahr im Verzuge ist oder sie haben einen richterlichen Beschluss in der Hand.
Antwort: Nein,du mußt sie nicht auf dein Grundstück lassen,wenn dann müssen sich die Herren von der Stadt sog.Amtshilfe holen,sprich die Polizei und die wird erst dann aktiv,wenn Gefahr in Verzug sein sollte.
Abgesehen davon hat das Bauamt mit sowas rein garnichst zu tun,dieses wird aktiv bei baulichen Mängeln welche eine Gefahr da stellen kann bzw.,könnte,bei Tierangelegenheiten wird erst das Ordnungsamt aktiv aber,dieses holt sich dann Amtshilfe vom jeweiligen Veterinäramt des Kreises.Da dein RA die Stadt angeschrieben hat und diese nicht bis heute reagiert hat,hat m.E. sich die Stadt selbstverleugnet und somit duldet sie die Angelegenheit.Sollte erneut die Stadt aktiv werden,würde dein RA zu 100% Strafantrag gegen die Stadt stellen aufgrund Untätigkeit im Amt und wer was duldet…..,der erkennt das auch juristisch an.
Das Bauamt kann auch aktiv werden wenn du z.B. irgendwelche Ställe oder Schuppen baust auf deinem Grundstück und dafür keine Baugenehmigung beantragt hast,das aber wiederrum kann man verhindern wenn man sowas ohne festes Fundament baut,d.h.,kein Beton/Zement verwendet sondern quasi einen Schuppen/Stall baut welcher sofort wieder entfernt werden kann,d.h.,das dieser mittels Bodenhülsen geankert wird im Boden.Solch Bau ist nämlich Bauantragsfrei in DE.