Haben Hobby-Jäger und Förster wirklich das Recht, Hunde zu erschiessen?
Ich meine, bei uns gibt es ja keine Strassenhunde, hab zumindest noch nie einen gesehen, da ist es doch offensichtlich, das der Hund stiften gegangen sein muss und jeder Hund trägt doch ein Halsband mit Steuermarke und meist mit Telefonnummer der Besitzer.
Wieso haben die das Recht, auf Ausreisser zu schiessen??
Tut mir leid, ich versteh das nicht. Kann mir das jemad erklären?
Aber bitte nicht so, der Hund würde wildern..
Oh mein Gott, das ist ja echt traurig!
-
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.
Ich glaub schon…der Hund kann einen Menschen anfallen etc.
Es würde mich sogar wundern, wenn die das Vieh nicht abknallen dürften…
Also ich hab noch nichts davon gehört, dass Hobby-Jäger auf Hunde schießen dürfen, aber bei uns ist es leider auch so, dass Förster Hunde, die im Wald frei herumlaufen, erschießen dürfen.
Und zwar aus dem grund, weil sie die Waldtiere durcheinander bringen und im schlimmsten Fall sogar töten können.
Und da der Förster für den Bestand zuständig ist, ist es quasi seine Pflicht, ihn zu schützen.
Ich find das genauso bescheuert wie du wahrscheinlich. Unser Hund hört leider auch nicht immer, wenn er etwas Interessantes riecht oder sieht deshalb gehe ich auch nicht mehr in Waldnähe. Ich glaube, wenn ein Förster meinen Wuff erschießen würde, da würde ich sämtliche Hochstände zerstören…
Es ist (leider) wahr das Förster und Jäger innerhalb ihres Revieres herumstrobernde Hunde und Katzen schießen darf.
Mein Onkel war Jäger, daher weiß ich das.
ich glaube nicht, dass wenn ein streuner hund gefunden wird direkt auf ihn geschossen wir ich glaube eher das er eingefangen wird oder so ähnliches warum sollte man auf ihn schiessen ?
Die Förster haben das Recht auf streunende Hunde zu schiessen, deshalb sollte man im Wald seinen Hund immer an der Leine lassen. Es gibt solche und solche Förster, die einen schiessen gleich, die anderen nicht, es kann ja ein Hundehalter unterwegs sein, der seinen Hund einfach im Wald laufen lässt.
Ja ist leider so, aber ist ansich eine sehr zwiespältige Sache, zum einen denke ich jedes Tier hat das Recht sich frei zu bewegen, zum anderen denke ich das ein Hund unangeleint z.B. in einem Vogel Schutzgebiet nichts zu suchen hat !
Herzliche Grüße
katzen dürfen sie übrigens auch erschiessen.
es besteht keine Pflicht aber beizeiten erhöhter tollwutgefahr sicherlich immerhin sind es allesfresser und Haustiere und ansonsten wenn er beim wildern erwischt wird sie haben im Wald halt nicht verloren die Tiere sollen schließlich in ruhe ihre jungen groß ziehen und diese sollen nicht als hundefutter enden
Ja, haben sie, jedenfalls wenn sie jagdausübungsberechtigt für das Revier sind, in dem der Hund herumläuft, und dieser nicht angeleint ist.
Finde ich auch absolut richtig, Hunde gehören an die Leine. Wenn ihr Besitzer das nicht einsehen will, dann ist das sein Problem – abknallen, das Vieh, da es eine akute Gefahr für Umwelt und Mitmenschen darstellt.
Nein, das wäre laut Gesetz immerhin noch Sachbeschädigung.
PS: Jäger sind Mörder!
Die Jagd ist Mord, deshalb sind Jäger auch Mörder. Jäger als Mörder zu bezeichnen entspricht der Meinungsfreiheit, solange keine direkte Person, sondern die allgemeine Jägerschaft gemeint ist.
weil diese viecher wild reissen.
und der hund ist nicht vom aussterben bedroht.wo ist das problem?
die tiere bringen die natur durcheinander und verursachen sachschaeden…
Und tiere sind nun mal keine menschen…
Laut den Verwaltungsvorschriften, ist kein Jäger befugt einen streuenden Hund zu erschießen. Er ist befugt einen jagenden Hund, der Wild gestellt hat, zu erschießen. Das bedeutet nicht, das er automatisch jeden Hund der durch den Wald streift, erschießen darf. Nur wenn der Hund das Wild gestellt hat oder es bereits gepackt hat, darf er diesen Erschießen. Also ein Angriff auf das Wild erfolgt.
Und jeder Jäger wird sich das sehr genau überlegen, ob er einen freilaufenden Hund erschießt, wenn nämlich von seiner Seite nicht der Beweis geführt werden kann, das der Abschuss berechtigt war, verliert er seinen Jagdschein. So geschehen in Rheinland-Pfalz, das ging bis vor das Oberverwaltungsgericht Koblenz. Dem Jäger wurde auf Lebzeit seine WBK und der Jagdschein entzogen, er war nicht in der Lage, den Abschuß eines Hundes zu rechtfertigen. Sprich kein Kadaver oder verletztes Wildtier.
„TM“
Sie nehmen es sich ein gewisser Fritz H. aus dem oberen Edertal hat anno 1994 seinen Hund Bosco erschossen, weil er „nicht schußfest“ war. Das TIer wurde von mir Tag und Nacht betreut und ich bin mit ihm Gassi gegangen bis es einmal nicht mehr da war.
Im Jahr 2004 hat mir ein „Grünling“ in Schieder-Schwalenberg damit gedroht, meinen (jetzigen) Hund zu erschießen, weil ich ihn an der langen Flex Leine habe laufen lassen…. Zitat: .. .man kann ihn ja auch mal mit einem Wildschwein verwechseln…!“
Das sagt doch wohl alles!
Bei frei laufenden Hunden in Wald und Flur steht dem Förster das Recht zu.
Ja sie haben das Recht wildernde Hunde und Katzen zu erschießen.
Wenn man jedoch weis, welche Knalltüten u.a. heute die Jagd ausüben dürfen, verwundert es auch nicht, daß Hunde, die 10 m von ihrem Besitzer entfernt im Wald umherlaufen, abgeschossen werden.
Der Jagdschutz ist in § 23 BJagdG geregelt. Die dazu fast übereinstimmenden näheren Ausführungen sind im jeweiligen Landesjagdschutzgestz geregelt. Aus Bundes- und Länderregelungen ergeben sich für das gesamte Bundesgebiet Einheitsbefugnisse für Jagdschutzberechtigte.
Danach sind Hunde und Katzen im Jagdbezirk zu töten, wobei jedoch die für die einzelnen Bundesländer geltenden besonderen Vorschriften zu beachten sind. Inwieweit Revierinhaber Jagdgästen gestatten können, Hunde und Katzen im Jagdbezirk zu töten, ergibt sich auch wieder aus dem jeweiligen Landesrecht.
Soweit die Gesetzeslage.
Es ist also jedenfalls klar: Jagdberechtigte dürfen, wenn sie die gesetzlichen Bestimmungen beachten. Bösartige Nachbarn dürfen nicht, auch nicht mit dem Luftgewehr!
Kein vernünftiger Jäger wird aber auf einen Hund schießen, der noch im Einwirkungsbereich seines Frauchens oder Herrschens ist. Aber ein „Ausreißer“, der „stiften“ gegangen ist, stellt eine Gefahr dar und darf abgeschossen werden. Und das ist gut so!
Wenn sie sich im Wald aufhalten, ja. Wenn sie wildern, dann ist es egal, ob sie ein Halsband tragen oder nicht.
Hallo, in vielen Hunden ist ein Jagdinstink vorhanden ,ob groß oder klein. Sie jagen nach Allem was sich bewegt, sei es nach den Vögel oder nach Katzen oder nach Wild. Daher muß ein Hund im Wald an der Leine geführt werden, rennt er im Wald ohne Leine im Wald herum und der Jäger sieht es, dann wird der Hund erschossen. Wer bringt es eigendlich übers Herz, einen quicklebendigen Hund zu erschießen, nur weil er sich im Wald verirrt hat. Ich jedenfalls nicht. Die Gesetze sind eben mal so. Wenn der Hund gut erzogen ist, dann bleibt er bei Herrchen zu Fuß, so kann es nicht dazu kommen, das das Tier alleine ohne Aufsicht im Wald herum läuft. Hannes
Leider haben sie das Recht mit der Begründung, dass sie Ihre Tiere im Wald schützen müssen. Wenn der Hund erschossen ist, hilft es dem Besitzer nichts, dass der Hund nicht gewildert hat.