Gibt es eine gesetzliche Regelung, die besagt, ab wann Kinder Hunde alleine ausführen dürfen?
Ich frage deshalb, weil gestern die Tochter einer Freundin gebissen wurde.
Ein angeleinter Schäferhund, ausgeführt von einem 10-jährigen Jungen, hat zugebissen.
Leider weiß ich nicht mehr. Weder wie das passiert ist, noch was das Mädchen gemacht hat.
Hier geht es nur um die gesetztliche Grundlage.
Wer kann mir da genaueres sagen.
Ich bin der Meinung, dass ein Kind erst dann alleine einen Hund ausführen darf, wenn er es in seiner Gewalt halten kann.
Danke für die Antworten.
Danke für eure Antworten. Sie decken sich mit meiner Meinung.
Die Familie des Jungen hat gesagt, dass es sein Hund sei und er sich um ihn zu kümmern habe. Soll heißen: Die Eltern lassen das Kind mit der Erziehung und den Gassigängen alleine. Das finde ich unverantwortlich.
Ob Anzeige gemacht wird, weiß ich nicht, da ich kurzfristig über eine SMS benachtrichtigt wurde.
Morgen frage ich mal genauer nach.
Ja, kommt immer auf den Hund drauf an!
gesetzlich nicht soweit ich weiss, aber gute hundehalter haben ihren hund versichert und wenn nun zb dieser hund von einem jungen mädel von zb 10 oder 12 jahren gassi geführt wird und es zb ein schäferhund ist kann das kind diesen hund nicht mit der kraft halten die man benötigen würde. wenn nun was passiert und man das meldet kann es vorkommen das die versicherung nicht für den schaden aufkommt.
Im Fernsehen,habe nur mal gesehen,als das Ordnungsamt eine 14jährige,die mit einem Pitbullmix spazierenging,angehalten hat.Mit 14 Jahren,ist es jedenfalss nicht erlaubt,so einen Hund auszuführen.Ich denke,einen 10jährigen,mit einem Schäferhund losgehen zu lassen,ist unverantwortlich.Ich würde strafanzeige stellen.Hunde,akzeptieren Kinder,aber sie respektieren sie nicht und können einiges anrichten,weil sie nicht auf sie hören.
nein das gkaube ich nicht aber jeder hundebezitzermüste es von sich aus einschätzen können, wann sein kind mit ihm alleine gehen kann ein 10 järieger ist nun wirklich nicht in der lage denschäferhund zu halten wenn der los zieht aber das unglück hätte auch beim erwachsehen paßieren können
Gesetzliche Grundlage ; der Halter trägt die Haftung .Einen kleine Hund darf ein Kind ab 10 J .ausführen .Sonnst hat Nina recht .Ab 14 J.könnte man einen Schäferhund ausführen lassen ,aber hier kommt es darauf an wie Hund und Kind zueinander stehen und vor allem wie der Hund erzogen ist .
Auf jedem Fall sollte deine Freundin den Halter anzeigen
nein, eine gesetzliche grundlage gibt es nicht. es steht nur geschrieben, dass der halter jederzeit seinen hund geistig und körperlich führen können muss.
ich bezweifle, dass ein 10-jähriger einen schäferhund unter kontrolle hat. ich bezweifle auch, dass ein 6-jähries mädchen einen yorki führen kann, da das mädchen geistig noch nicht so weit entwickelt ist, dass es auch abschätzen kann, wann gefahr für sich und andere besteht.
ich würde ja auch nicht einen 12 jährigen mit einem kangal losschicken auch sind manche erwachsene nicht in der lage, einen hund zu führen, wie kann ich es also von einem minderjährigen erwarten.