Der Yorkshire Terrier gilt im Mietgesetz als Kleintier und nicht als Hund?
Hallo….
eigentlich dürfen wir laut Mietvertrag keinen Hund u. Katze halten, allerdings haben hier einige Nachbarn Katzen! Da wir uns sehnlichst einen Hund wünschen, habe ich im Internet ein wenig geschaut und bin hier auf die zwei Urteile gestoßen – kennt sich damit jemand aus und hat evtl. Erfahrung damit? Hört sich ja ganz danach an, daß wenn ich uns einen Yorkshire Terrier hole – uns der Vermieter nichts könnte, da er ja als Kleintier einzustufen ist???? Schreibt mir mal bitte eure Meinung dazu…würde mich mal interessieren was ihr davon haltet!
Liebe Grüße
Bianca
(Aus dem Mietrecht
Yorkshire Terrier ist kein Hund
Böse Zungen behaupten, dass Yorkshire-Terrier nur bellen, damit man sie nicht für Meerschweinchen hält. Das Mietrecht bestätigt dieses Vorurteil: Yorkies werden hier nicht wie Hunde behandelt sondern wie Kleintiere. Das Halten von Yorkshire-Terriern in der Mietwohnung ist deshalb immer erlaubt – unabhängig davon, was im Mietvertrag steht, meldet der Deutsche Mieterbund.
Hintergrund ist, dass sie andere Hausbewohner erfahrungsgemäß nicht belästigen. Zu diesem Schluss kommen jedenfalls die Landgerichte Kassel (Az.: 1 S 503/96) und Düsseldorf (Az.: 24 S 90/93) in ihren Urteilen. Kleintiere wie Hamster, Schildkröten, Goldfische oder Ziervögel dürfen Mieter ohne vorherige Zustimmung des Vermieters halten. Die Terrier sind damit eine Ausnahme: Denn gerade über die Haltung von Hunden und Katzen gibt es immer wieder Streit vor Gericht, und in der Regel ist die Haltung eines Hundes zwischen Vermieter und Mieter individuell zu vereinbaren.)
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Also der Yorkshire Terrier ist und bleibt ein Hund –als was sollte er denn laufen ??
Bevor Ihr Euch einen zulegt holt erst die Genehmigung ,ansonsten ist es ein Kündigungsgrund . Ihr könnt Schwierigkeiten mit dem Vermieter bekommen und was dann ?? Was würde dann mit dem Tier geschehen –einfach ins Tierheim ??
Handelt nicht leichtfertig denkt an das Tier , auch wenn ich verstehen kann das Ihr ein Tier haben möchtet .Aber es ist ein Lebewesen das man nicht einfach wegpacken kann wie ein Möbelstück .
Tja, weiß ich leider nicht, nur eines. Da ist sehr gut der nächste Nachbarstreit oder sogar noch Mietstreit vorprogrammiert.Und das kostet Nerven und noch dazu viel Geld.
Willst du das wirklich?
Der Yorkshire ist ein Hund von der Größe eines Kleintieres. Grundsätzlich bleibt er aber ein Hund, denn er kann ja auch bellen. Selbst wenn man das Bellen eines Yorkshire eher als Kläffen bezeichnen kann, welches viele dieser Spezies gerne unablässig tun, wodurch ein Nachbarschaftsstreit evtl. schon vorprogrammiert ist.
Ich würde mich, ohne die Urteilsbegründung des von dir angeführten Urteils, genau zu kennen, nicht auf eine solche Diskussion einlassen, denn ein Yorkshire ist und bleibt ein Hund, selbst dann wenn er die Größe eines Kleintieres hat.
Die Hundehaltung ist dir lt. Mietvertrag nicht gestattet und dieses Verbot ist nicht durch eine extra Definition der Hundegröße eingeschränkt!
Ich kenne ein Urteil, dass alle Hunde ohne Ausnahmen als Hunde zu genehmigen sind.Ein Grundsatzurteil fehlt . Also liegt es ganz alleine am Gericht wie das Urteil ausfällt. Willst Du es darauf ankommen lassen, dass Du den Hund wieder abschaffen musst
Sprich mit dem Vermieter und lass Dir es genehmigen. Dann kann Dir nur blühen, dass wenn ein Nachbar Widerspruch wegen einer Hundeallergie einlegt, dass der Vermieter die Genehmigung zurück zieht. Du kannst im Vorfeld Deine Nachbarn fragen, ob sie einen Einspruch gegen Hunde haben. Mit dieser Meinung, eventuell Unterschriften hast Du gute Argumente beim Vermieter.
Das ist und war schon immer ein Hund,daher braucht man eine Genehmigung des Vermieters.Hol Dir ohne diese Genehmigung keinen Hund,denn sonst muß Du ihn vielleicht wieder abgeben und das wäre traurig.