Der Yorkshire Terrier gilt im Mietgesetz als Kleintier und nicht als Hund?

Hallo….
eigentlich dürfen wir laut Mietvertrag keinen Hund u. Katze halten, allerdings haben hier einige Nachbarn Katzen! Da wir uns sehnlichst einen Hund wünschen, habe ich im Internet ein wenig geschaut und bin hier auf die zwei Urteile gestoßen – kennt sich damit jemand aus und hat evtl. Erfahrung damit? Hört sich ja ganz danach an, daß wenn ich uns einen Yorkshire Terrier hole – uns der Vermieter nichts könnte, da er ja als Kleintier einzustufen ist???? Schreibt mir mal bitte eure Meinung dazu…würde mich mal interessieren was ihr davon haltet!
Liebe Grüße
Bianca

(Aus dem Mietrecht
Yorkshire Terrier ist kein Hund
Böse Zungen behaupten, dass Yorkshire-Terrier nur bellen, damit man sie nicht für Meerschweinchen hält. Das Mietrecht bestätigt dieses Vorurteil: Yorkies werden hier nicht wie Hunde behandelt sondern wie Kleintiere. Das Halten von Yorkshire-Terriern in der Mietwohnung ist deshalb immer erlaubt – unabhängig davon, was im Mietvertrag steht, meldet der Deutsche Mieterbund.

Hintergrund ist, dass sie andere Hausbewohner erfahrungsgemäß nicht belästigen. Zu diesem Schluss kommen jedenfalls die Landgerichte Kassel (Az.: 1 S 503/96) und Düsseldorf (Az.: 24 S 90/93) in ihren Urteilen. Kleintiere wie Hamster, Schildkröten, Goldfische oder Ziervögel dürfen Mieter ohne vorherige Zustimmung des Vermieters halten. Die Terrier sind damit eine Ausnahme: Denn gerade über die Haltung von Hunden und Katzen gibt es immer wieder Streit vor Gericht, und in der Regel ist die Haltung eines Hundes zwischen Vermieter und Mieter individuell zu vereinbaren.)

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