Darf Vermieter die Hundehaltung grundsätzlich verbieten ?
Folgender Fall: Mein Vermieter, Landwirt, hat selber Hunde, will mir grundsätzlich die Haltung eines Hundes verbieten. Es würde sich hierbei um einen kleinen Tibet Terrier handeln, der sich tagsüber bei mir mit im Laden aufhalten würde. Mit sämtlichen anderen Mietern habe ich bereits über die Anschaffung gesprochen und es hat niemand etwas dagegen. Nun habe ich leider versäumt, mich dieses Jahr frühzeitig um eine Rechtschutzversicherung zu kümmern…( ja ich weiß…hinterher ist man dann immer schlauer ) Jedenfalls besagt unser Mietvertrag , dass die Anschaffung zwar eine Zustimmung benötigt, der Vermieter die Haltung aber verbieten kann, soweit eine Gefährdung oder eine Belästigung vorliegt. Ich habe versucht im Guten mit dem Vermieter zu reden aber er hat das Gespräch einfach abgebrochen und aufgelegt. Sein einziges Argument war, dass er grundsätzlich keine Tiere im Haus Hat jemand hier bereits Erfahrungen gemacht ?
Vielen lieben Dank für eure Antworten !Verzweifelte Grüße Kristina
@bianka :
Sein einziges Argument ist, dass er grundsätzlich keine Hunde im Haus haben will..
@gert : So ein Quatsch !!!!!! Dann schreib lieber gar nichts, als so einen Müll !!!!
Der Mietvertrag sieht eine Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung vor:
Steht im Mietvertrag, dass jede Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, so steht diese im Ermessen des Vermieters. Der Vermieter darf hier nicht generell entscheiden, sondern muss in jedem einzelnen Fall eine Entscheidung treffen. Steht im Mietvertrag, dass jede Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, ist der in der Entscheidung frei, ob er Hunde- oder Katzenhaltung erlaubt. OLG Hamm (AZ: 4 ReMiet 5/80) Der Mieter kann bei derartigen Vertragsklauseln aber davon ausgehen, dass der Vermieter die Zustimmung erteilt, wenn nicht sachliche Gründe vorliegen, die die Verweigerung der Zustimmung rechtfertigen – LG Ulm (AZ: 1 S 286/89-01). Das gilt erst recht, wenn andere Mieter im Hause schon einen Hund oder eine Katze halten. LG Berlin (AZ: 64 S 234/85).
Weiteres Urteil:
Die Haltung von Hunden gehört zumindest in Großstädten nicht zur vertragsgemäßen Nutzung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern. Mieter sind deshalb – auch bei kleinen Hunden – auf die Zustimmung der Vermieter angewiesen. Diese kann die Zustimmung auch dann verweigern, wenn keine konkrete, sondern nur eine abstrakte Gefährdung durch den Hund vorliegt. Die Tierhaltung in Großstadt-Mietwohnungen gehört nur dann zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung, wenn jede Beeinträchtigung anderer Hausbewohner ausgeschlossen ist. Dies trifft auf Hunde nicht zu. AG Bochum (AZ: 45 C 29/97)
Wenn er das nicht will, dann musst du damit leben. Kann ja sein, dass er damit schlechte Erfahrung oder so gemacht hat. Tiere riechen, lassen Haare und machen krach. Wenn er das nicht will, ist das als Vermieter sein gutes Recht. Sorry
Dein Vermieter kann Dir die Hundehaltung verbieten. Er kann nur die Haltung von Kleintieren wie Vögel, Fische, Hamster usw. nicht verbieten. Wenn Du einen Hund willst mußt Du Dir eine andere Wohnung suchen in der Hunde erlaubt sind.
Er kann es verbieten, aber er muss das Verbot begründen.
Wenn der Mietvertrag das uneingeschränkte Verbot jeglicher Tierhaltung enthält, ist eine solche Vereinbarung nach einer Entscheidung des BGH unwirksam. Bei dieser unwirksamen Klausel darf der Vermieter eine Hundehaltung nur dann verbieten, wenn er konkrete Störungen durch das Haustier nachweist. Insoweit wird er die Haltung eines kleinen Hundes erlauben müssen, wenn nicht erhebliche Belästigungen (stundenlanges Bellen oder Kläffen, Verunreinigung des Treppenhauses und Ähnliches) durch das Tier verursacht werden.
Da dein kleiner Bobby noch nicht da ist, kann er gar nix.
ich möchte sie sehen wenn sie in eine wohnung einziehen müssen wo früher ein hund in der wohnung mit lebte .
der alles voll gepieselt hat und die flecken sich nicht so einfach beseitigen lassen.den geruch riecht man sehr lange
sie würden auch nie in ein hotelzimmer einziehen wo vorher ein hund darinen wohnte
Ja, bei Hunden darf er.
Welche Garantie hast Du, daß ein Hund nicht mal kläfft oder winselt. Gesetzt den Fall, daß eine Wohnung frei wird, der Vermieter müßte erst mal einen verständnisvollen Mieter finden.
Es ist sein Haus !!! Und wenn er keine Mieter mit Hunden haben möchte, dann ist das eben so. Dann mußt Du ausziehen oder den Hund vergessen. Ganz einfach.
jepp…er darf das..selbst wenn er selber hunde oder sonstige tiere hat. da hilft dir auch die rechtsschutzversicherung nicht. es liegt als eigentümer in seinem ermessen, ob er es duldet oder nicht.
Selbst wenn er eine Hundezucht betreibt ,wenn er es verbietet kannst du echt nix dagegen machen ,da es sein Eigentum ist !
Falls du es doch machst kann er dich fristlos kündigen .
ja leider dürfen vermieter hunde grundsätzlich verbieten…
Ich sage ja und das aus folgendem Grund.
Wird einem Mieter erlaubt sich einen Hund anzuschaffen ist eine Wohnanlage in kürzester Zeit zu geschissen weil dann einige dämlichen Mieter ihren Köter überall hin machen lassen,
auch in die Kinderspielplätze.
Von Wolle
Dein Vermieter hat zwar selbst Hunde, das heißt aber noch lange nicht, dass er Dir einen Hund erlauben muss!!! Ich vermute mal, dass er seine Hunde auch nicht im Haus hält!
Was er Dir nicht verbieten kann, ist die Haltung von Kleintieren. Hunde zählen allerdings nicht dazu – egal welche Größe die haben!
Jetzt stell Dir mal vor, er würde Dir die Hundehaltung erlauben, dann müßte er dies auch anderen Mietern zugestehen. Schlimmstenfalls holt sich jeder Mieter dann einen, oder zwei oder drei Hunde, vielleicht sogar Kampfhunde oder so große Hunde wie Bernhardiner!
Dass Dein Vermieter einfach aufgelegt hat, kann ich sogar verstehen! Du kannst Dich zwar erkundigen, ob er die Hundehaltung nicht doch erlaubt, aber er muss seine Entscheidung Dir gegenüber doch nicht rechtfertigen. Du bist der Mieter, aber er ist der EIGENTÜMER!!!
Wenn Du noch andere Mieter in die Sache reinziehst, steht er unter Zugzwang – das hat schon etwas von Erpressung, vor allem, da Du anscheinend ja selbst über einen Anwalt an ihn ran willst (weshalb sonst hättest Du die Rechtschutzversicherung, die Du ja nicht hast, erwähnt?). Kein Wunder, dass der Vermieter jetzt auf stur schaltet!
er kanns verbieten, muß es aber begründen.
nein er darf es NICHT verbieten!
http://www.derwesten.de/nachrichten/nachrichten/im-westen/2007/11/14/news-4819641/detail.html
klausel: „hundehaltung ist verboten“ ist hinfällig! gerade bei kleinen Hunden und wenn die Wohnung angepaßt ist!