darf man kaninchen als schlangenfutter verkaufen?
ich habe die frage eben schon einmal gestellt doch leider verfehlen die antworten alle die frage.
antworten zitat: wusstest du schon, dass schlangen kaninchen auch in der wildbahn essen? glaubst du die schlange fragt das kaninchen ob sie sich essen lässt???
ist nicht meine frage und man muss schon echt affig sein, eine ernstgemeinte frage so ins lächerliche zu ziehen.
daher meine frage nochmal:
darf ein tierhalter sein kaninchen wegen nicht gefallen, oder zeitmangel einfach als reptillienfutter verkaufen???
die frage basiert nicht auf ein vorhaben, sondern auf eine debatte, die in einem tierforum ausgebrochen ist.
ein paragraph zu der thematik, der dies gestattet oder verbietet würde mir sehr helfen.
danke
Hi Leute.
Danke für die hilfreichen Antworten. 🙂
Nee, eben gings mir nicht darum, dass mir die Antworten nicht gefallen haben. Die Frage wurde nur nicht ernst genommen, und das hat mich geärter 🙂
danke nochmal
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natürlich darf man das
die fleischerein verkaufen fleisch, ob es nun als nahrung für den mensch oder für ein tier, das ist irrelevant
Dadrueber wird es auch kein Forum geben (Pitaet), du kannst aber in JEDER Tierhandlung auch Lebendfutter kaufen, worunter auch Kaninchen fallen.
Ja, das darf man. Fragst du eigentlich so lange, bis Dir die richtige Antwort genehm ist?
Ja. Man darf.
Mit dem Kauf gehen die Rechte am Karnickel auf den Käufer über.
Und – auch wenn dir viele Antworten vorher aus welchen Gründen auch immer nicht gefallen haben: Auch in Zoos wird es so gehandhabt, dass beispielsweise junge Kaninchen an größere Fleischfresser verfüttert werden. Sonst würden diese verhungern …
Und nochmal: Warum sollte es dazu einen Paragraphen geben? Es gibt ohnehin viel zu viele davon bei uns in Deutschland.
Aus welchen Gründen jemand seine Kaninchen verkauft, wird mit Sicherheit nicht nachgeprüft werden.
Ansonsten wird wohl Tierschutzgesetz § 4 gelten:
„§ 4
(1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
(1a) Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben oder töten, haben gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis zu erbringen. Wird im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Geflügel in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so hat außer der Person, die die Tiere betäubt oder tötet, auch die Aufsichtsperson den Sachkundenachweis zu erbringen. Werden im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Fische in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so genügt es, wenn diese den Sachkundenachweis erbringt.
(2) Für das Schlachten eines warmblütigen Tieres gilt § 4a.“
Natürlich darf man es gibt auch Küken die gefroren werden und als Futterzugabe für Katzen und Vögel angeboten werden. Also kannst dir auch ein Kaninchen kaufen und verkaufen und der Schlange zur Fütterung geben.
Ja der Tierhalter gibt seine Rechte an seinem Tier an den neuen Besitzer ab. Gibt darüber keine gesetzliche Bestimmung. Ist eine Frage der inneren Einstellung
MfG Marcus
Wie Blauclever schon schreibt, darf man dies natürlich! Man darf mit seinem Eigentum machen was man will, es sei denn, du hast das Kaninchen mit einem Schutzvertrag z. Bsp. vom Kaninchenschutzbund oder ähnlichen verantwortungsbewussten Menschen gekauft. Denn darin wird dann geregelt, dass du dies nicht dürftest und dieses Kaninchen an den Verkäufer zurückgeben müsstest!
Natürlich vor dem Verfüttern! 😉
Die Kaninchen die in den Zoohandlungen nicht verkauft werden,werden an Schlangenzüchter verkauft und die verfüttern die dann. =´(
ich habe mich vor ein paar jahren mit einem tierschützer (auch beruflich) im landratsamt unterhalten.
(habe dort ein meldepflichtiges tier angemeldet, der typ muss es also wissen)
der hat mir gesagt, dass man keine lebenden tiere als futtertiere verkaufen darf.
NEIN!!!!
Du hast Recht…auch mit Deiner Frage, denn hier kann man leicht an den Antworten erkennen, wie ahnungslos Tierfreunde sind, sein können.
Lebende! Tiere dürfen NICHT als – lebende – Futtertiere verkauft werden…auch nicht von „privat“. Da schon mal gar nicht.
Für Zoos gibt es da beispielsweise eine strenge Ausnahmeregelung….
Das „Eigentum“ ändert nichts daran, dass ein Tier ein fühlendes Lebewesen ist! *Haaresträub*
Tierschutz ist im Grundgesetz!! Das hat schon einen Sinn!
Lt. Tierschutzgesetz § 4, Absatz 1:
“ § 4
(1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen
Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden.“
Das beinhaltet selbstverständlich den Ausschluss als Verwendung als Futtertier!
zum Weiterlesen für die „Ungläubigen“….
http://bundesrecht.juris.de/tierschg/BJNR012770972.html#BJNR012770972BJNG000303377
Futtertiere dürfen – gesetzlich – nur tiefgefroren verkauft werden. Dass das Gesetz zig-fach missachtet und gebrochen wird, ist eine ganz andere Sache und leider wahr.
Dennoch ist es eine Straftat!
Kannst gern beim Tierschutzbund nachfragen…per Mail…beispielsweise.
http://www.tierschutzbund.de/
klar darfst du das.
aber das coole daran ist, das es billiger ist, wenn du sagst das es zur fütterung deiner schlange ist..:D
ist meinem cousin so passiert. wenn er gesagt hätte, das es für seine tochter zum schmusen ist, hätte er fast das doppelte bezahlt…
ich weiß nicht ob das überall so ist aber naja..:)