Darf der Vermieter uns einen großen Hund verbieten aber anderen Mietern gestatten?
Hallo. Meine Familie u. ich haben im Tierheim einen ganz süßen, braven Schäferhund-Mix gesehen, den wir nun so bald wie möglich zu uns nach Hause holen möchten. Wir wohnen im Erdgeschoss eines Mehrfamilien-Hauses einer großen Wohnungsbau-Gesellschaft. Unsere Nachbarn sind alle einverstanden u. haben uns das auch schriftlich gegeben. Die Sachbearbeiterin sagte heute, dass sie uns nicht grundsätzlich einen Hund verbieten möchte, der Schäferhund-Mischling jedoch zu groß sei. Und dabei ging es nicht um „Platzmangel“, denn unsere Wohnung ist groß. Das Argument: Schmutz und Gefahr für andere Menschen. Ich weiß aber sehr genau, dass in anderen Mehrfamilien-Häusern dieser Wohnungsbau-Gesellschaft auch große Hunde leben. Golden-Retriever, andere Mischlinge, jedenfalls viele Hunde und teilweise auch große Hunde. Kann man uns tatsächlich den Hund verbieten, wo es doch bei anderen Mietern offensichtlich geduldet (oder sogar offiziell erlaubt) ist? Für eine baldige Antwort wären wir sehr dankbar.
Schwere Frage. Wenn es anderen offiziell erlaubt ist, kann man es Euch sicher nicht verbieten. Ist es aber nur geduldet, könnt ihr nicht verlangen, dass es beu Euch auch geduldet wird. Denn wenn man etwas nicht (mehr) dulden möchte, muss man irgendwo anfangen dagegen vorzugehen.
Weise die Sachbearbeiterin darauf hin, das es in anderen Wohnungen der selben WBG auch große Hunde gibt die keine Probleme machen. Es gilt das gleiche Recht für Dich wie für alle anderen. Wenn Deine direkten Nachbarn damit einverstanden sind kann man Dir die anschaffung eines Hundes nicht verbieten. Da Du für eventuelle Schäden die Dein Hund anrichtet aufkommen mußt empfehle ich Dir eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abzuschliesen. Den Schmutz den Dein Hund verursacht mußt Du natürlich entfernen. Wenn die Sachbearbeiterin nicht darauf eingehen will kannst Du ja noch das Argument vorbringen, das Du mit Deinen Hund in die Hundeschule gehen willst wo man eventuelle Probleme schon im Vorfeld erkennen kann und gezielt dagegen arbeiten kann. Das müßte sie eigentlich überzeugen. Sie sagt ja selbst das sie nicht grundsätzlich abgeneigt ist einen Hund verbieten zu wollen. Du kannst auch noch vorschlagen, das sich ein Vertreter der WBG nach einer gewissen Zeit bei Deinen Nachbarn erkundigen kann ob es Probleme irgendwelcher Art mit Deinem Hund gibt.
Wenn Dein Hund da ist solltest Du auch mit Deinen Nachbarn darüber sprechen ob sie sich gestört oder gefährtet fühlen. Ein freundliches und sachliches Gespräch hat schon manche Hürde und Missverständnis aus den Weg geräumt.
Daß ihr die Töle im TH „“süß““ findet,kann euch niemand verbieten.Woher wollt ihr aber wissen,daß sie „brav“(euer Zitat) ist.Wahrscheinlich eher Wunschdenken.
Die großen Tiere in der Nachbarschaft sind vielleicht als Welpen angeschafft worden.Und wie ich euch Hundefanatiker (in der Mehrheit)so kenne,wurde damals mit Sicherheit beim Vermieter rumgelogen.Und dann ist es hinterher für den Vermieter schier unmöglich,das Viehzeug wieder aus dem Haus zu bekommen.
Von daher ist die Reaktion der Sachbearbeiterin durchaus verständlich.
Auf einen Tierheimhund fachlich,sprich artgerecht einzugehen,ihn richtig (neu) zu erziehen,erfordert Geduld.Und die Art und Weise,wie hier schon eine >baldige Antwort<
von euch eingefordert wird,läßt den Schluß zu,daß es in puncto Geduld nicht zum allerbesten bei euch bestellt ist.
Zunächst einmal kann der Vermieter ohne weiteres für verschiedene Wohnungen unterschiedliche Regelungen treffen. Dass die Hundehaltung anderen Mietern erlaubt wurde, hat keine Auswirkungen auf Euren Mietvertrag.
Allerdings solltet Ihr hier mit dem Vermieter einmal in aller Ruhe sprechen. Dass Ihr vorher bereits mit Euren Nachbarn gesprochen habt, die alle einverstanden wären, spricht doch für Euch.
Ich wünsche Euch viel Erfolg :o)
Da stellt sich erst mal die Frage, ob die Sachbearbeiterin überhaupt weiß, dass die anderen auch große Hunde haben, oder ob die sie einfach angeschafft haben ohne die Sachbearbeiterin darüber zu informieren? Vielleicht weiß sie gar nicht davon?
Ich wäre knallhart und würde sie fragen warum die anderen dürfen und ihr nicht!
Man kann sagen ja und nein. Schau mal in deinem Mietvertrag was unter Tieren drin steht!!! Es kann sein das drin steht das man den vermieter erst danach fragen muss um einen hund zu halten. Ansonsten frag nochmal bei deinem vermieter nach.
ob es jetzt rechtlich richtig is weiss ich nicht, aber ich denke mal, gleiches recht für alle! wenn einer, dann alle! wenn ich nicht dann auch kein anderer!
Was steht denn dazu in eurem Mietvertrag?
Generell geht von einem Schäferhund eine größere „potenzielle Gefahr“ aus, als von einem Retriever, was natürlich nicht heißt, dass euer Hund eher beißt, als der Retriever.
Hat der Hund denn auch genügend Auslauf? Wer kümmert sich um ihn? Habt ihr Kinder? Ist er Kinder gewohnt? …
Auch solche Fragen solltet ihr klären, und nicht nur seine treuen Augen im Kopf haben. Futter, Korb, Tierarzt (Behandlung, Impfungen) kosten alle Geld.
Erstmal eine Frage: habt ihr Erfahrung mit Hunden ?
Wie gross ist die Wohnung, wie gross (alt) ist der Hund. Habt ihr kleinere Kinder ?
Ihr solltet es gut ueberlegen. Es ist nicht einfach einen Hund in der Wohnung zu halten.
Ausserdem denke ich solltet ihr von wegen der Groesse des Hundes ersteinmal mit dem Vermieter direkt sprechen.
Aber es ist eine sehr grosse Verantwortung einen Hund aus dem Tierheim zu adoptieren. Also ueberlegt es Euch gut und wenn ihr noch gar nie Erfahrung mit Hunden hattet waere es vielleicht besser mit einer kleineren Rasse anzufangen.
Viel Glueck
Hallo Monika, es hört sich so an, als wenn in Eurem Mietvertrag Tierhaltung nur mit Absprache erlaubt wäre. Nett ist doch schon, das Eure Sachbearbeiterin kein grundsätzliches Hundeverbot ausgesprochen hat. Ja es ist rechtens Hundehaltung individuell zu erlauben oder nicht. Ihr könnt nur sachlich und nett argumentieren oder Euch auf den Kompromiss, einen kleineren Hund zu halten, einigen. Eine andere Möglichkeit wäre natürlich noch ein Wohnungswechsel! Überlegt Euch gut das Für und Wieder bevor ihr den Hund anschafft! Alles Gute !
LG Susanne
Grundsätzlich ist es so, dass der Vermieter ein Haustier garnicht verbieten darf. Solange es die anderen Mieter nicht stört. Auch vertraglich darf der Vermieter das Halten eines Haustieres meines Wissens nach nicht verbieten.
Also wenn die andern Mieter im Haus schon nen Hund haben dann kann es da theoretisch garkeine Probleme geben.
Ich finde es eine verdammte Frechheit vom Vermieter.Entweder gilt die Regel für alle oder für keinen!! Ob gross oder klein spielt doch keine Rolle. Die kleinen Hunde sowieso immer am bellen und viel giftiger!! tzzz das regt mich ja so was von auf solche dummen Leute. Habe einen Schäfer / Dogge Mischling und die Leute die ihn nicht kennen haben auch immer sofort Angst nur weil er gross ist!!
laut gesetzt dürfen Hunde und Katzen nicht mehr verboten werden, hat meine Tante gesagt ( hat selber 20 Wohnungen)
egal ob sowas in der Hausordnung festgelegt ist oder nicht, nartürlich muss man seine Aufsichtspflicht erfüllen
Dein Vermieter wird im Streitfall Recht bekommen. Viele haben Vorurteile gegen solche Hunde, weil sie schon öfter in Medien negativ aufgereten sind.
Stelle den Hund doch mal persönlich beim Vermieter vor. Bei mir hat das auch was gebracht.
Du mußt ja erstmal Gassirunden mit dem Hund gehen, bevor Du ihn nach Hause nehmen darfst, denke ich. Nutze das und besuche Deine Wohnungsgesellschaft.