Darf der Vermieter die Abschaffung meines neuen Hundes forden?
Habe mir nach dem Tod meines Hundes wieder einen Welpen geholt.
Die Haltung meines ersten Hundes, hat mir der Vermieter genehmigt, da im Haus noch weitere Hund leben. Und er nichts dagegen einzuwenden hat.Nun möchte er plötzlich das ich meinen Welpen hergebe.
Darf der Vermieter mir mit Kündigung des Mietvertrages drohen, wenn ich meinen Hund nicht innerhalb einer bestimmten Frist abgebe.
Das werde ich nämlich auf keinen Fall tun
lg
Kommt drauf an, was im Mietvertrag steht.
Geh zum Mieterschutzbund und lasse Dich beraten
Schau in den Mietvertrag. Geh zum Anwalt. Rede noch mal mit dem Vermieter.
Wenn er dir erst einen Hund genehmigt hat, darf er nicht die Abschaffung fordern. Da tritt das „Gewohnheitsrecht“ in Kraft
Wenn im Haus Hunde leben, hat er es schwer, es Dir zu verbieten, siehe:
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Haustierhaltung.htm
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/hauptseite.htm
Ausserdem hatte er es vorher erlaubt. Was sind seine Ablehnungsgründe?
Ich meine auch, mal gehört zu haben, dass nach der Genehmigung das „Gewohnheitsrecht“ greift- es wäre ja auch unlogisch, wenn er Dir den einen Hund genehmigt und den anderen nicht- die Situation „Hund im Haus“ hat sich ja nicht verändert, vor allem wenns noch andere gibt, kann er eigentlich nicht ablehnen. Problem wäre höchstens vll. sowas wie Lärmbelästigung, wenn der kleine Hund z.B. öfters lauter ist.
Hol Dir auf jeden Fall eine Beratung beim Mieterschutzbund, die haben uns in solchen Fragen schon gut geholfen, dort gibt es auch kostenlose Rechtsberatungen. Viel Glück!
http://www.mieterschutzbund.de/
Wenn es ein Listenhund oder ein Mix dieser Rassen ist, dann darf er das sehr wohl!
Ist es ein 08/15-Hund, dann darf er es nicht, es sei denn, es hätten sich andere Mieter beschwert (Belästigung).
Ich wohne in einem Neubau und müsste laut Vermieter alle Mieter um Einverständnis – schriftlich – bitten, damit ich einen Hund kaufen kann.
Von daher denke ich schon dass der Vermieter das Sagen hat, es sei denn es steht im Vertrag das Hunde erlaubt sind – was ich aber bezweifel.
MfG
hallo,
ist dein vermieter schwachsinnig???
er kann es fordern, wenn im mietvertrag ausdrücklich und abgemacht KEINE TEIRGALTUNG drin steht, und trozig dir ein tier holst!!!
wenn du vorher hund hattest und salle anderen auch!!!
wo ist denn da das problem???
droh ihm mal mit deinem anwalt!!
on das alles rechtens ist!!!
lg manu
kann dich berühigen wenn du keinen kampfhund welpen hast dann kann der vemieter sagen nein nicht mehr aber wenn er dir beim ersten hund ja gesagt hat und es kein kampfhund war hat er keine chance
Das hängt von der Hunderasse, den Umfeldbedingungen und dem Mietvertrag ab. Listenhunde braucht der Vermieter überhaupt nicht zu genehmigen, ganz egal wie viele Hunde sonst noch im Haus leben. Wenn sich andere Mieter über den Welpen beschweren, zB. weil er ständig jault, piept, bellt, hinpinkelt und/oder Hinschei. . .oder sonstige Geräusche bzw. Dreck macht, kann er die Zustimmung verweigern oder zurücknehmen. Dies gilt auch, wenn der Welpe unbeaufsichtigt bleibt. Dann mußt Du ausziehen oder den Welpen weggeben, da führt kein Weg daran vorbei. Außerdem ist die vertragliche Gestaltung von Bedeutung. Es gibt häufig Fälle, wo ein bereits vorhandener Hund eine Duldung bekommt, die aber mit dem Tod des Hundes ausläuft. Dann hast Du ebenfalls keine Chance. Bei uns im Haus hatten wir einen Fall, wo eine ältere Dame mit ihrem Hund in einer großen Altbau-Wohnung lebte. Als die Frau starb, kanm der Hund ins Heim und die Enkelin zog mit ihrer Familie in diese Wohnung und brachte ihren eigenen Hund mit. Wollte sie zumindest. Aber der Vermieter lehnte ab und so wurde aus dem Einzug nichts. Vor Gericht bekam er Recht.
Ausschlaggebend ist, was im Mietvertrag steht. Wenn bei euch Hundehaltung verboten ist und er dir aber den ersten Hund genehmigt hat, dann galt diese Genehmigung für diesen Hund, nicht aber für einen weiteren. Er kann ihn dir also verbieten.
Ja,darf er.
Schließlich hat ER das Hausrecht in SEINER Immobilie.
Ist bezeichnend von Tierfanatikern,daß sie immer wieder anderen,normalen Menschen ihren Willen versuchen aufzuzwingen.
Es MUSS nun mal NICHT jeder Euren Tierfetisch gutheißen.
Wenn in Deinem Mietvertrag die Tierhaltung untersagt ist, hat der Vermierter recht. Ist aber im Falle des anderen Hundehalters die Tierhaltung nicht untersagt, hast Du gute Karten!
Gewohnheitsrecht greift in Deinem Falle jedenfalls nicht, da Dir ja bekannt war, dass die Tierhaltung mietrechtlich untersagt ist. Davon gehe ich jedenfalls mal aus. Sonst gäbe es ja wohl kein Problem.
Du hättest Dir in dem Fall keinen neuen Hund anschaffen dürfen!.
Du hättest den Vermieter VOR der Anschaffung des neuen Hundes um Erlaubnis fragen sollen.
Er hat dir deinen verstorbenen Hund genehmigt, aber der neue ist ohne Zustimmung gekauft worden.
Ist der Hund größer, ein Listenhund oder haben sich Nachbarn beschwert? Dann hätte er sehr wohl einen Grund dafür, dir die Tierhaltung zu verbieten.
Warum hast du dich nicht vorher bei ihm erkundigt? Fragen kostet ja nichts und erspart oft viele Probleme…
Nein, das darf er nicht, es sind noch andere Hunde im Haus, gehoeren diese andere Wohnungen, wo die Hunde gehalten werden, auch Deinem Vermieter?
Dann darf er es nicht.
Wenn ihm nur Deine Wohnung gehoert, darf er es meiner Meinung nach auch nicht, denn Du hattest einen Hund und die Hundehaltung war damit für Dich erlaubt.
Vielleicht hat er Angst wegen dem Welpen, die machen viel kaputt, sagt man. Habe auch einen Welpen, der macht nichts kaputt, ausser seine persoenlichen Spielsachen, schleppt Handtücher und Waschlappen aus dem Bad usw. das macht der Wohnung ja nichts aus.
Sprich mit Deinem Vermieter, frag ihn, ob er Dir bitte die Gründe nennen kann, Du moechtest mit ihm darüber reden, da Du den Welpen gerne behalten moechtest und unter keinen Umständen her geben willst. Versichere ihm, dass Du gut auf ihn aufpasst und er nichts kaputt macht. Ich wünsche Dir viel Glück!!! Und noch sehr viel Spass mit Deinem Welpen
Theoretisch gilt für jeden neuen Hund eine neue Genehmigung.Wenn dein Verstorbener Hund nie Probleme gemacht hat und sich auch nie einer über dich und deinen Hund beschwert hat, gilt meines angesichts das Gewohnheitsrecht.
Genau kann dir das aber die Mieterzentrale sagen.Da du aber auch schreibst, das noch andere Hunde im Haus sind, ist es eigentlich nicht üblich das du dann keinen Hund haben darfst.
Dein Vermieter darf es dann nur mit einem sehr trieftigen nachvollziehbaren Grund verbieten.
Bitte deine Nachbarn um eine Unterschrift ob sie dein Hund stört oder nicht.
Dann kann dein Vermieter kein Nein mehr sagen.
juhu!
ja die anderen haben recht es kommt drauf an ob du einen kampfhund dir geholt oder halt einen mix daraus und es kommt drauf an was in deinem mietvertrag drinne steht.
wenn er dir vorher einen hund erlaubt hatte…..dann kann und darf er es dir nicht verbieten …weil er nicht nur den einen hund mit dem namen z.b hero geboren am 7.7,2000 fellbarbe,rasse und das ganze erlauben darf/kann ….hund ist hund vor dem gesetzt .
zumal er dir auch nicht mit kündigung drohen darf,er kann dir eine abmahnung erteilen ,ja das darf er.nur du kannst und darfst auch antworten auf diese abmahnung .dann hast du es schriftlich von ihm und dann kannst du dich zu einem anwalt begeben und den sachverhalt dann klären.
also ich muss sagen ich würde den hund ja nicht wieder hergeben ,egal was kommt.
und keine bange so schnell geht das nicht mit dem kündigen ,wenn du dir nichtszuschulden kommen lassen hast und sich kein andere mieter über deinen hund beschwert,kann er dir erstmal nix.
papier ist geduldig und er muss einen grund angeben wenn er die droht und abmahnungen müssen begründet werden und es sein .
kopf hoch junge es gibt auch andere vermieter ……und nicht überall sind haustiere verboten …herjeeee da fällt mir ein, da hat ja einer meiner vorgänger echt sso was ähnliches geschrieben ….haustierwahn …tzä tzä tzä *koppischüttel* ne oh ne ….du bezahlst geld für die wohnung ,du richtest sie ein …hhältst sie durch renovieren in schuss….was wollen die leute denn noch??? ok ihr könnt das geld haben für die wohung und ich schlafe woanders ?!….jedem das was er zum glücklich sein und werden braucht und wenn dazu nnun malein haustier gehört dann ist das halt so.
ausserdem bereichert so ein tiere unser leben und den alltag
Hier http://www.mieterschutzbund.de/