Klares Nein. Der Mieter könnte zwar grundsätzliche Gründe geltend machen gegen eine Hundehaltung weil dies sein Eigentum und das Miteinander in dem Mietshaus beeinträchtigen könnte – eine Vorschrift wo der Hund herstammen soll wäre ein unzulässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Mieters.
Bestimmt nicht.
Wie will er dir denn das Gegenteil beweisen ?
Klares Nein. Der Mieter könnte zwar grundsätzliche Gründe geltend machen gegen eine Hundehaltung weil dies sein Eigentum und das Miteinander in dem Mietshaus beeinträchtigen könnte – eine Vorschrift wo der Hund herstammen soll wäre ein unzulässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Mieters.
Nein.Hund ist Hund,egal wo er herkommt.
tolle idee…leider nein:-)
So was habe ich noch nicht gehört. Entweder sind Hunde erlaubt oder nicht. Die beiden Möglichkeiten gibt es nur.