Brauche eine Erlaubnis von der Genossenschaft für einen Hund?
Hi !
Ich darf mir, von der Seite meiner Eltern aus, bald einen Hund zulegen. Aber in der Hausordnung unserer Wohnung steht:
Für jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, ausgenommen Kleinsttiere in geringer Zahl, bedarf es der vorherigen ausdrücklichen Erlaubnis der Genossenschaft.
Wie komm ich den an diese Erlaubnis ran? Oder was muss ich dafür tun? Und was heißt Genossenschaft -sind das die Menschen mit denen wir in einem Haus (natürlich verschiedene Wohungen ) leben oder der Verein bei dem wir die Wohnung haben?
Wäre dankbar für eine >hilfreiche< Antwort.
Danke im voraus.
sag mal gehts noch? mir reichen diese blöden antworten in der form: ja wenn du nich nicht mal das kannst, dann mach doch was anderes !
das sind sowelche NICHT hilfreichen antorten -.- spart euch diese kommentare klar?
das NERVT nicht nur mich sondern auch andere !
und das mit der farbmaus: ich hab ein kaninchen das bald stirbt ja? also red' hier nicht so einen schwachsinn. -.-
und wenn das meine eltern auch nicht allzu gut verstehen? meine eltern glauben, dass das die genossenschaft, die leute sind die mit uns in einem haus wohnen…
aber grade eben hab ich gelesen, das das der verein ist. was ist nun die genossenschaft?
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Laß die Erlaubnis lieber von deinen Eltern einholen…
wenn man nicht mal weiss,wie man in einem solchen Fall „vorgehen“ muss – dem gehört kein Hund !
Fang doch erst mal mit einer Farbmaus an – da brauchste keine Erlaubnis
Die Genossenschaft ist entweder die Wohnungsbaugesellschaft oder die Verwaltung.
Du kannst da wegen der Erlaubnis anrufen aber besser ist schreiben.
Wenn es laut Mietvertrag verboten ist können sie es Dir untersagen.
Aber vielleicht ist das so ein Mietvertrag der schon vorgedruckt war.
Dann entscheiden sie darüber.
Ohne Ihr Einverständnis auf jeden Fall keinen Hund kaufen.
Das könnte viel Ärger geben mit evtl. Kündigung.
> meine eltern glauben, dass das die genossenschaft, die leute sind die mit uns in einem haus wohnen
Sorry, nichts gegen deine Eltern, aber die müssten doch wissen, dass sie ihren Mietvertrag mit einer Wohnungsbaugenossenschaft geschlossen haben, das ist ein gemeinnütziger Verein, der Wohnungen (meist für sozial Schwächere) baut und/oder verwaltet. Deren Adresse steht im Mietvertrag, und an die müssen deine Eltern (nicht du, du bist nicht Mieter!) schreiben, wenn sie einen Hund halten wollen, unter Angabe von Hunderasse, voraussichtlicher Erwachsenengröße und was alles dazu gehört.
Bei Katzen ist das etwas anderes, es gab schon Gerichtsurteile, dass man 1-2 Katzen auch ohne ausdrückliche Erlaubnis halten darf.
Es geht in erster Linie darum, dass das Tier keine Gefahr (aggressiver großer Hund) oder Belästigung (Geruch, weil er überall hin kackt oder pinkelt) für andere Mieter darstellt. Bei Katzen geht man in der Regel davon aus, dass das nicht der Fall ist und sie „Kleintieren“ entsprechen, bei Hunden ist es komplizierter. Rehpinscher sind z.B. notorische Kläffer, die die Nachbarn nerven, Pekinesen sind problemlos, von Schäferhunden könnten sich Nachbarn aber bereits bedroht fühlen (obwohl die in der Regel lammfromm und doof wie ein Schaf sind).
Die Genossenschaft ist die,die die Wohnungen vermieten und die Mieten kassieren,nicht die Nachbarn.Ihr müßt eine schriftliche Genehmigung von denen haben,die bestätigt,daß ihr einen Hund halten dürft.Also sollten Deine Eltern einen Brief an die Genossenschaft schreiben und um eine schriftliche Genehmigung bitten.Du schreibst,daß Dein Kaninchen bald stirbt?Warum guckst Du dem Tier denn beim Sterben zu,anstatt es vom Tierarzt erlösen zu lassen?Wenn dafür kein Geld über ist,würde ich mir keinen Hud anschaffen,denn da kostet eine Behandlung ein kleines Vermögen.
Mit Genossenschaft ist die Wohnungsbaugesellschaft gemeint, also dort, wo deine Eltern die Wohnung her haben (also wo sie sie mieten). Ich wuerde an deiner Stelle lieber deine Eltern dort nachfragen lassen, da ich eher denke, dass sie eher was erreichen, weil es oft so ist, dass die meisten Erwachsenen Jugendliche oder Kinder nicht so ernst nehmen 😉
Ergänzend zum Beitrag von Alwin E.
Es gibt auch mindestens ein Urteil, in dem kleine Hunde ebenfalls zu Kleintieren zählen.
Aber auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen ist auch nicht so erquicklich!
Hallo
Ganz einfach, die Eltern gehen zur Verwaltung und fragen dort vor Ort nach.
Meist will die Hausverwaltung das Tier erst sehen ob es sozialverträglich ist und gibt dann die Zustimmung ab oder verweigert.
So läuft das bei der Genossenschaft ab wo wir wohnen, aber es gibt auch Genossenschaften die keine Hunde erlauben oder bis zu einer bestimmten Größe.
Daher erkundigt euch gut im Vorfeld.
Grüße Andrea
Conny: Hier in Nbg, gibts Genossenschaften die den Altmietern die Hundehaltung erlauben…aber einen neuen Mieter mit Hund die Tür vor der Nase zuschlagen. Das haben wir letztes Jahr vielfach erlebt und nur 2 Genossenschaften gefunden die Hundehaltung erlauben.
Du musst dir die Erlaubnis des Vermieters einholen,sprich von der Genossenschaft,an der ihr eure Miete zahlt…
Bzw.deine Eltern müssen den Antrag dort stellen,denn du scheinst ja noch bei deinen Eltern zu wohnen.
Viel Spass mit eurem neuen Familienmitglied.
Wisst ihr denn schon,was ihr euch für einen Hund anschaffen werdet!
PS
Manche Kommentare sind echt zum kotzen,,,Hauptschulniveau lässt grüssen
du brauchst die Genehmigung der Hausverwaltung.Lass sie dir auf jeden Fall immer schriftlich geben, denn sonst können sie dir diese entziehen wie und wann sie das wollen.
Bedenke aber genau, daß in einer Wohnanlage, in denen Hunde nicht generell ausdrücklich gestattet sind, es immer mal zu Problemen kommen kann.In aller Regel wird dir die Hausverwaltung eine Genehmigung ausstellen, in denen sie sich das Hintertürchen offen läßt, daß sie berechtigt ist, bei Problemen und Beschwerden anderer Mieter oder Eigentümer, dir die einmalig erteilte Erlaubnis wieder entziehen zu können.Das bedeutet auf gut deutsch, daß nur irgendein Idiot sich über deinen Hund zu beschweren braucht, und schon könntest du Schwierigkeiten bekommen.
Und dabei muß es sich gar nicht um ernsthafte Schwierigkeiten handeln.Nein, oft reicht es schon aus, daß einem Mieter die Hundehaltung generell nicht passt und er dann nach Gründen sucht, z.B. schmutziges Treppenhaus durch Pfötchenabdrücke, Hunde die sich schütteln, weil sie vom Regen nass sind und einen Mieter dabei zufällig ein bisschen „nass“ machen.Eine Hundeleine, die nachts gegen das Geländer knallt, weil man noch spät nachts raus mußte und einem das ein paar mal passiert, weil der Hund zieht oder man eben nicht aufpasst.Man denkt sich ja nicht immer was dabei.
Es gibt eben viele böse Menschen, die keine Hunde leiden können und dann mit allen Mitteln versuchen, dich ins schlechte Licht zu rücken.Aus Kleinigkeiten was ganz großes machen.Und wenn die sich dann bei der Hausverwaltung beschweren, dann fragen die nicht lange nach, was passiert ist ( es sei denn, es ist eine vernünftige Hausverwaltung, was man oftmals erst dann weiß, wenn was im Gange ist), nein sie reagieren, weil sich EIN Dummkopf beschwert und sie Angst haben, daß andere Mieter ausziehen könnten.
Wobei ich natürlich nur von Dummköpfen hier spreche, die nach Gründen suchen und nicht diejenigen meine, die berechtigte Beschwerden vorbringen, wie stundenlanges Gebell etc.
Daran mußt du auch denken, nicht jeder Hund bleibt gerne alleine.In einem Mietshaus ist es immer ein Problem, einen Hund mal ein paar Stunden alleine zu lassen.Viele Hunde bellen ab und an, manchmal minutenlang, schlagen an, wenn sich einer durchs Treppenhaus bewegt oder jemand klingelt.Oder jaulen stundenlang.Manche können gar nicht alleine bleiben und bellen durchgehend.Das geht in einem Mietshaus nicht und dann wirst du sowieso Ärger bekommen.Und leider gibt es keine Garantie bei einem Hund, daß er so zu erziehen ist, daß er gut alleine bleiben kann.Da reichen oft schon kleine Fehler aus, daß er das nicht kann.Manche sind ängstlich oder bellen, weil sie sich langweilen.
Ich würde mir heute keinen Hund mehr in einem Mietshaus anschaffen, das wäre mir zu stressig.Hundehaltung ist in einem Haus mit großem Garten einfach viel entspannter, für alle.
Wenn man natürlich den ganzen Tag zu hause ist, immer jemand für den Hund da ist, und er genug Auslauf und Beschäftigung und Zuwendung bekommt, spricht nichts gegen die Hundehaltung im Mietshaus.Bedenke halt nur, das sich Lebensumstände ändern können.Weniger Zeit, anderer Job,du machst was neues und dein Leben ändert sich und hast keine Zeit mehr für deinen Hund usw.So ein Tier wird ja bis zu 15 Jahre, je nach Rasse.Dann bist du schon lange nicht mehr zu Hause und deine Eltern kümmern sich um den Hund, wenn du es nicht kannst.Können und wollen sie das? Es wäre schade und nicht schön für den Hund, wenn er dann, ein paar Jahre später, wieder ins Tierheim müßte, denn für ihn seid ihr ja dann seine Familie.
Du solltest dir alles genau überlegen, alle Möglichkeiten in Betracht ziehen, was du machen würdest, wenn sich beruflich was ändert, du ausziehen würdest und und und ….
und dich dann entscheiden. Viel Erfolg.
Ach ja, die Hausverwaltung mußt du halt kontaktieren, entweder schriftlich oder mündlich und dein Anliegen vorbringen, die zuständige Verwaltung findest du normalerweise im Mietvertrag, oftmals auch an der Pinnwand im Treppenhaus etc..
Und du kannst natürlich die Verwaltung kontaktieren, die sollten dann eigentlich wissen, daß sie alles schriftliche an deine Eltern schicken müssen und nicht an dich.Deine Eltern sind natürlich die Ansprechpartner für die Verwaltung und wenn du dich bei der Verwaltung meldest, werden die eh nachfragen müssen, ob deine Eltern das überhaupt bestätigen können, was du sagst.Eine Genehmigung, die dann nur auf dich ausgestellt ist, wäre im Zweifel nicht gültig.Also pass auf, das die Genehmigung zur Hundehaltung auf die Mieter, also deine Eltern, ausgestellt ist.
Du darfst die Genehmigung dafür nicht einholen; das müssen deine Eltern als Mieter machen, die den Mietvertrag mit der Gesellschaft abgeschlossen haben.
Oft wird dann eine Genehmigung erteilt, dass man einen kleinen bis mittelgroßen Hund (bis Schulterhöhe xy cm ) halten darf.
Eine Ausschließung von Rassen und deren Mischlingen ist ebenso oft damit verbunden (Rasseliste, Listenhunde).
Diese Genehmigung braucht ihr etwa, wenn ihr einen Hund aus dem Tierheim holen wollt; ohne die geben die keine Hunde ab.
Doch wenn sich andere Nachbarn beschweren (dass der Hund stört, bellt, gefährlich scheint…), dann hat die Gesellschaft das Recht, die Genehmigung zurück zu ziehen und ihr müsstet den Hund wieder abschaffen. Das ist keine Garantie, den Hund auch halten zu können!
Und bitte:
Achte doch auf das Niveau, in dem du hier antwortest/ kommentierst. Einen freundlichen Ton kann man sich aneignen.
Genossenschaft: Die, bei der der Mietvertrag abgeschlossen wurde. Man kann sie auch Verein nennen oder Gesellschaft.
Die, die mit euch im haus leben, sind „nur“ eure Nachbarn/ Mietparteien.
gehts noch? Genossenschaft ist euer Wohnungsvermieter!
Sind alles klare Antworten. Überleg erst mal….