Außenhaltung eines großen, oft und gern bellenden Hundes in reinem Wohngebiet,muß das toleriert werden?
Ein schäferhundgroßer Mischling ( Spitz eingekreuzt! ) bellt zu jeder Tageszeit , in einem Zwinger gehalten oder im Garten freilaufend, jeden und alles an! Es handelt sich um ein reines Wohngebiet und der Garten ist von allen vier Seiten von Nachbarhäusern umgeben, deren Bewohner sehr verärgert sind! Sonst haben wir eine sehr gute Nachbarschaft. Der Hund ist bereits 3x über seinen Gartenzaun gesprungen, um eine Katze zu verfolgen, von denen es ca. 6 hier gibt! Vielleicht sollte ich noch erwähnen, daß der Hund einem pensionierten Lehrerehepaar gehört, das – schwerhörig? – keinem rationalem Argument zugänglich ist und gleich lostobt!
Wenn es im Guten wirklich nicht geht, Tonaufnahmen machen und anzeigen. Sprecht euch mit den Nachbarn ab. Alle Nachbarn können sich gegenseitig als Zeugen benennen. Traurig für den Hund, aber so geht das nicht. Und wenn er dann noch über den Zaun springen kann, geht das erst recht nicht!
Hunde dürfen bellen, dies darf sich aber nicht zu einem dauerhaften Gebell entwickeln, weil alles und jeder Mensch angekläfft wird. Ein Hund der permanent bellt, muss in einem Wohngebiet nicht geduldet werden und ich an Deiner Stelle würde mich an das Bürgermeisteramt wenden und wenn das nichts nützt, dann an das Landratsamt. Wenn Du in einer Stadt wohnst, dann natürlich an die Stadtverwaltung.
Ich gebe holandita recht.
Führe ein Tagebuch darüber, wann, wie oft und wie lange der Hund bellt (am Besten bitte andere Nachbarn auch darum)…so gibt es dann „deckende Aussagen“ (sollte es jedenfalls)
Anzeige bei der Polizei wird euch rein garnichts bringen. Zuständig ist hier eindeutig das ORDNUNGSAMT
Den Hund abstellen, geht nicht so einfach und hängt von vielen Faktoren ab. So ist z.B. entscheidend, wie lange sich die anderen zu Hause aufhalten. Ein Arbeitnehmer ist z.B. den ganzen Tag nicht da und wuerde sich dementsprechend weniger belästigt fuehlen, als ein Rentner, oder Arbeitsloser, der den ganzen Tag zu Hause ist. Ich persönlich wuerde das nicht reglementieren lassen, sondern noch mal ein persönliches, ruhiges Gespräch fuehren wollen, zur Not auf offener Straße. Und das immer wieder, bis sie zuhören. Dabei wuerde ich drauf achten ruhig und sachlich zu bleiben und um Verständnis und ein Einsehen zu bitten, statt auf meine Rechte zu pochen, wohl aber mit dem Hinweis, dass nicht jeder machen kann was man will, sondern dass man auch Ruecksicht auf andere nehmen muss. Jeder auf jeden. Besser wäre, jeder spricht sie einzeln an von Euch, alle Mann gegen die zwei läßt sie nur eher dicht machen und wuerde sie in die Ecke treiben.
Unser Nachbarhund ist genauso, jagd Katzen, geht durch den Zaun und bellt schrecklich. Wenn er mich angreift, weise ich ihn energisch zurueck, und dann verstummt er und schleicht sich.
viel Glueck.
LG
Obwohl ich selbst einen großen Hund habe und immer Hunde hatte, muß ich sagen dass ein derartiger Auftritt nicht hin zu nehmen ist. Das häufige Bellen ist rassebedingt. Resultierend aus der Einkreuzung eines Spitzen in einen ansonsten ruhigen Typ (Schäferhund). Im Gegensatz zu Schäferhunden, die besse Instinkte für Gefahren besitzen ist der Spitz sehr wachsam und verbellt fast alles.
Leider gibt es auch solche Hundebesitzer wie von dir beschrieben und so wie es sich anhört bleibt dir nicht Anderes übrig als zu klagen.
Bevor es jedoch dazu kommt würde ich mich ans Ordnungsamt wenden und um Einflußnahme bitte. Falls es nicht fruchten sollte mit den Haltern und die Angelegeheit vor Gericht geht benötigst du sowohl datierte Tonaufnahmen zu verschiedenen Tageszeiten und personifizierte Aussagen ebenfalls zu verschiedenen Zeiten. Es wird sehr lange dauern bis die Angelegenheit ausgestanden ist.
Gruß Spencer
PS: Wenn der Hund bereits ausgebrochen ist und eine Gefährdung von Menschen oder deren Eigentum bzw. eine Gebietsverletzung (fremder Garten usw.) eingetreten ist, hast du gute Aussichten dass sich die Sache zügig lösen läßt.
Der Halter von Tieren hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier das Grundstück nicht unkontrolliert verlassen kann.
Lies doch mal in dem für dein Bundesland gültige Hundehaltungsgesetz nach.
Schalte das Ordnungsamt ein. Ein großer Hund, der ausbrechen kann, ist schließlich eine Gefahr für alle.
Wenn die Halter nicht in der Lage sind das Tier angemessen und sicher zu halten, dann muss eben etwas unternommen werden.
Und da sollte man nicht warten, bis er das erste Kind ins Gesicht gebissen und ihm ein Auge zerstört hat.
…naja, ich würde vielleicht das Tierheim oder den Tierschutzverein informieren, denn der Hund bellt ja wohl auch aus Einsamkeit, weil er immer draussen sein muss…mir tut eher der Hund leid, ich meine, wenn die Herrchen pensioniert sind, dann haben sie ja wohl auch Zeit um sich um den Hund zu kümmern, ich wette, der kriegt nicht mal Auslauf….ausserdem ist – so glaube ich – Zwingerhaltung verboten…
Ein weiteres Beispiel fuer das ASOZIALE Verhalten vieler Toelenbesitzer.Ich wette,auf den Buergersteigen rund um das Lehrerhaus wimmelt es von Tretminen und Maden und diesen metallic-gruenen Fliegen.
Dieses sinnlose Geklaeff und Gebell,muss von niemandem toleriert werden.Solange kein Unbefugter das Grundstueck dieser Lehrer betritt,hat das Vieh seine Schnauze zu halten.Diese Belltiraden,sowie das Ausbuexen und Bedrohen von Katzen,stellt fuer Euch Nachbarn eine unzumutbate Belaestigung und Beschneidung Eurer Freiheitsrechte dar.
Dieses „Gleichlostoben“ kenne ich.Die typische Reaktion vernagelter Hundefanatiker.Also muesst auch Ihr die Gangart,zunaechst verbal mal verschaerfen.Das Liebgetue und Vorsichtige scheinen diese Lehrer wohl als Schwaeche auszulegen.
Gegen Laermbelaestigung hat Euch der Staat zu schuetzen.Bei Dauergebell die POLIZEI rufen.Im Wiederholungsfall das Ordnungsamt einschalten.Kauft Euch alle einen DAZER.Dieses Geraet gehoert in vielen Laendern
zur Grundausstattung von Brieftraegern.Es arbeitet mit Hochfrequenztoenen und ist UNSCHAEDLICH fuer Mensch und Tier.Damit koennt Ihr der Toele schon die Floetentoene beibringen.
Setzt Euch in jedem Falle GEMEINSAM zur Wehr.Informiert die oertliche Presse.Stellt Oeffentlichkeit her.Denn vor einer Blossstellung haben auch Hundehalter so ihren Respekt.
Ich verewehre mich ausdruecklich davor,den Hund zu vergiften.
Aber ein paar Brocken Mett o.a.mit einem Abfuehrmittel versehen hat in vielen Faellen die Wirkung,dass beim spaeteren Beller der Schuss auch voll nach hinten in duenner Konsistenz losgeht.Manche Koeter sind dann von der Wirkung ihres Bellens dermassen peinlich beruehrt,dass sie in Zukunft ihren Krach unterlassen.
Auf jeden Fall bildet mit anderen betroffenen Nachbarn eine Einheitsfront gegen diese typische,ignorante, selbstsuechtige
asoziale Halterpack.
Hunde dürfen nur bedingt bellen.Es gibt Zeiten,da müssen sie ruhig sein.Frag beim Ordnugsamt mal.Man kann die Leute auch anzeigen.
Bei Polizei und Ordnungsamt wird Dir geholfen. Also, keine Hemmungen!!! Im Zweifelsfall müssen die Leute ihren Hund ins Haus nehmen.
ein hund darf bellen wenn es 30. min nicht überschreitet. auch in der mittagsruhe und ab 20.00 uhr muß das nicht geduldet werden. bzw ist verboten.
@ jossip
halt endlich deinen rand. ist ja unmöglich was du hier ständig von dir gibst. geh an deinen stammtisch und lass deinen hundehass da raus!!! beweg deinen * AR*** in ein hundehasserforum oder gewöhn dir endlich eine andere ausdrucksweise an!
Welches Bundesland?
Hier (NRW) hätte es Konsequenzen:
Der Hund (ab 20 Kilo und/ oder ab 40 cm) dürfte nur im Garten gehalten werden, wenn der ausbruchssicher ist.
Der Hund hätte einen Maulkorb zu tragen, wenn er das Gelände verlässt und er müsste angeleint sein.
Die Hundehalter hätten eine Haftpflichtversicherung für ihren Hund abzuschließen, die ich dann auch belangen würde (steigende Beiträge, Freude für die Hundehalter) für ausgerissene Blumen oder irgendeinen Schaden, den er anrichtet.
Die Hundehalter hätten einen Sachkundenachweis zu erbringen.
Häuften sich die Anzeigen beim Ordnungsamt, würde dem Halter(paar) eine Frist gegeben, in der es die Missstände abschaffen muss. (U.a. Hundeschule). Kommen sie dem nicht oder nicht erfolgreich nach, würde der Hund beschlagnahmt und sie hätten die Kosten zu übernehmen, die dem Tierheim dadurch entstehen würden (Impfungen, Wurmkuren, Kastrationen, andere tierärztliche Versorgung, Hundetrainer, anteilig Futterkosten für ein halbes Jahr…..)
Nehmt das nicht hin!!!!!
Der Zaun muß so hoch sein, dass der Hund nicht rüber kann. Was wäre, wenn der Hund ein Kleinkind anfällt?
Das sollte ein Argument für die Besitzer sein.
Die Lärmbelästigung sollte dokumentiert werden und dann angezeigt. Wenn Menschen nicht zur Haltung/Erziehung von Hunden geeignet sind, kann der Hund weggenommen werden. Macht den Hundebesitzern das schriftlich per Einschreiben mit Unterschrift aller Betroffenen klar. Ratet zum Besuch einer Hundschule. Vlt. kann das Nachbarschaftsverhältnis so gerettet werden.