Welche Tiere zählen als „Haustier“?
Mein Vermieter möchte nicht das ich ein Haustier halte. Nun stellt sich mir die Frage was man rechtlich als „Haustier“ versteht.
Ich würde mir nämlich gerne eine Bartagame holen.
(Ich werde das so oder so mit meinem Vermieter klären, egal ob eine Bartagame nun unter Haustiere fällt oder nicht. Es interessiert mich nur im allgemeinen was man unter diesem Begriff versteht, möchte es mir ja nicht bei meinem Vermieter verscherzen)
-
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.
Denke mal nicht, daß dein Vermieter irgendwelche Einwände gegen eine Echse haben wird bzw haben könnte.
echsen sind in der wohnung nicht unbedingt artgerecht zu halten . mfg
Geh mal auf die Internetseite:
http://www.mieterbund.de/zeitungen.
Du wirst staunen, wieviele Tierarten als Haustiere gehalten werden dürfen, ohne daß der Vermieter seine Erlaubnis dazu geben muß.
Also, bau‘ deiner Bartargame ein schönes Terrarium und sorge gut für sie.
alles was Du in eine
Haus halten kannst
hund katze kaninchen schildkröte etc etc etc
ein bartagame wird er erlauben wenn du ihm im terarium hälst macht ja kein dreck
Käfigtiere benötigen rechtlich gesehen keine Genehmigung des Vermieters.
Vielleicht alles was nicht in den Kochtopf kommt! Das meine ich wirklich.
Ich stelle mir diese Frage auch, in den Zoohandlungen bekommt man alles!
Was ist Tierschutz?
Mit Haustierverbot ist meistens das Halten von Hunden und Katzen gemeint. Bei Großpapageien könnte es auch Probleme geben muss aber nicht. Ich halte 2 Großpapageien..sie durften immer mit einziehen auch bei Haustierverbot. Nur mal so am Rande:-)
Habe dieses urteil im www. speziell für Bartagame gefunden.
Bartagame sind harmlos
Auch wenn im Mietvertrag steht, daß Haustiere nur mit Zustimmung der Vermieterin erlaubt sind, dürfen die Bewohner Kleintiere halten. Ein Mieter hielt in einem Terrarium zwei Bartagame – vorwiegend in Australien beheimatete Echsen. Die Tiere sähen durch den großen Stachel am Kopf zwar sehr gefährlich aus, seien aber völlig harmlos, urteilten die Richter. Solange die Nachbarn nicht beeinträchtigt und die Wohnung nicht beschädigt würde, sei gegen die Echsen nichts einzuwenden.
AG Essen, 9 C 109/95 Quelle: Focus Online
Hier auch noch einiges Links in Sachen Tierhaltung in Mietwohnungen http://www.daserste.de/moma/servicebeitrag_dyn~uid,nw9d7zv0x1b74fg3~cm.asp
http://www.verbraucher-urteile.de/miet/tierecontent.html
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Haustierhaltung/hh.htm
Ich wünsche dir schon mal viel Spaß mit deinen neuen Mitbewohnern.
Kleine Haustiere, die auch ohne Einwilligung des Vermieters gehalten werden dürfen sind u.a.:
– Nagetiere wie Ratten, Kaninchen, Meerschweichen, Chinchillas, Mäuse, Hamster…. Aber nur, solange du sie täglich mistest und somit keine Geruchsbelästigung aufkommt UND die Tiere in Käfigen gehalten werden, in denen sie nichts anknabbern können (Türen…).
– Katzen, solange es entweder Kätzinnnen sind oder kastrierte Kater (markieren). Sie müssen reine Wohnungskatzen sein und dürfen nichts zerkratzen!
– Vögel, solange sie nicht den ganzen tag krächzen und/oder sonstwie laut sind! Auch Belästigung durch das Nachsprechen von unerhörten/beleidigenden Wörtern/Sätzen ist nicht erlaubt!
– Hunde, solange sie etwa die Größe eines Chihuahua haben (laut Urteil von März 2007), du den Kot entfernst, der hund nicht viel bellt, keine Kinder jagd, Mitbewohner belästigt…!
– Aquarienfische, solange sie in gut funktionierenden AQ’s schwimmen (Wasserbruchgefahr) und nicht gefährlich/giftig sind ( Petermännchen, Rotfeuerfisch….)
– Terrarientiere, solange sie nicht gefährlich sind ( Würgechlangen, Giftschlangen, andere giftige Tiere, Krokodile, Kaimane…)
Vogelspinnen und Skorpionen werden im allgemeinen als harmlos eingestuft. Bei den Skorpionen gilt es, zu beachten, dass hier nur Arten gehalten werden, die große Scheren haben ( die haben einen geringen Giftanteil im Stachel)!
Grundsätzliches vorneweg:
Die Haltung exotischer Tiere obliegt der Gemeinde. Geh zum Ordnungsamt und sage, das du Bartagamen halten möchtest. Die sagen dir, welche Auflagen du erfüllen musst und kommen nach Anschaffung auch vorbei zum kontrollieren! DIE Bescheinigen dir die Haltungsbedingen ( ausbruchssicher, keine Gefährdung für Mitbewohner, blablabla…). Selbst wenn sich jetzt ein Nachbar beschwert, kannst du vorweisen, das du die Tiere so hälst, das sie keine gefahr für ihn/sie stellen und dein VM kann auch nichts sagen!!
Trotzdem sollte man sich gutstellen mit Nachbarn und Vermieter. Mobbing gibt es auch in Sachen Mietwohnung!
Rechtlich ist ja soweit alles gesagt nun ein Tipp von mir:
Bartagamen unterliegen dem „Auch-Minischweine-werden-größer-gesetz“, denn manchen Tieren sieht man nicht ein, wie groß sie werden. Zur Haltung einer ausgewachsenen Bartagame bzw. mindestens zweien, denn Einzelhaltung vertragen diese Tiere nicht gut, benötigst du mindestens ein Terrarium 150x40x40! Bitte belesen 😉
http://www.reptilien-forum.info/wbb3/board.php?boardid=45&sid=1d1e3b91636989fa05ef1c86dda44068
wollen kann dein vermieter was er will , er darf zwar hund und katze und tiere die gefährlich sind verbieten . allerding keine kleintier wie hamster,maus und vogel. unter haustier fällt fast alles was man im haus halten und bartagamen sind schon lang keine wirklichen exoten mehr
haustiere sind alle tiere die man im haus/wohnung haltet
und deine bartagame gehört nicht dazu,da sie ja im terrarium gehalten wird