Ist man verpflichtet einen Polizeihund in sein Auto zu lassen?
Wie schaut es eigentlich aus, wenn man von der Polizei angehalten wird und die Polizisten das Auto mit dem Drogenhund nach Drogen durchsuchen wollen. Nicht das ich etwas zu verbergen hätte, aber muss ich einen Hund in mein Auto lassen? Ich hab ne Allergie gegen Hunde (ich mag keine Hunde und schon gar nicht im meinem Auto) und möchte ungern das so ein Vieh in mein Auto kommt. Gegen eine Durchsuchung der Polizisten hätte ich nichts einzuwenden, aber die möchten lieber Zeit sparen und den Hund die Arbeit erledigen lassen.
Falls ich gesetzlich dazu verpflichtet bin, kann ich die Kosten für die Reinigung der Polizei in Rechnung stellen? Schonmal Danke im voraus…
@Angelina
was heißt verweigern? Die Polizisten können ruhig das Auto auseinander nehmen und danach wieder zusammen setzen. Damit hätte ich keine Probleme. Auch wenns nen Tag dauern würde. Aber gegen Hunde im Wagen wehre ich mich natürlich.
@ all die sich auf die Seite der Polizei und der Thöle stellen
wisst ihr das oder sind das nur Vermutungen was ihr da schreibt???
Ich wiedersetze mich keiner polizeilichen Durchsuchung. Ich möchte kein Vieh, Tier whatever in meinem Auto haben.
Anfangsverdacht hin oder her. Manche Entscheidungen der Polizei sind doch recht willkürlich.
-
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.
JA
dann lassen sie dich raus gehen und dem Hund legen sie eine art Mantel auf, welches aus Gummi besteht.
das lässt dann nur Augen Nase und Mund rausschauen
falls sie sehen, dass du in deinem Auto wegen deiner Allergie nicht mehr einsteigen kannst, dann bekommst du sicherlich auch die Kosten für die Reinigung
Natürlich. Sonst könnte ja jeder Drogendealer die Suche einfach verweigern, weil er keine Hunde mag…
Du bist natürlich dazu verpflichtet einen Polizeihund in dein Auto zu lassen . Außerdem werden die Polizeibeamten ja einen Grund dafür haben . Ein Anfangsverdacht genügt um da genauer(von einem ausgebildetem Drogenspürhund) nach zu schauen(riechen).
Bei einem Verdacht der Polizei reinigst du deinen Wagen selbst.
Und das du Hunde nicht magst ist wieder ein anderes Thema.
Ja, wenn die Polizei starken Verdacht hat, dass Du Drogen o.ä. mit Dir führst.
Du wirst den Hund überall dort hinlassen , wo der Polizei-Hundeführer das für richtig hält !
Ein Polizeihund ist ein speziell ausgebildetes Tier , ein Fahndungsmittel , und nicht „so ein Vieh“ .
Das ist im Übrigen KEIN Hund .
Und putze mal schön selber , wenn Du Hunde nicht „magst“ .
Oder verzichte auf´s Autofahren , dann bist Du davor sicher .
Du wirst Dich KEINER polizeilichen Maßnahme widersetzen , ob Du sie nun „magst“ oder nicht . Ansonsten werden die netten Polizisten Dich sehr schnell eines Besseren belehren , einschließlich gerichtlichen Nachspiels .
Viel Vergnügen !
Generell – Ja, wenn ein Verdachtsmoment besteht.
Jedoch gibt es auch Ausnahmen. Zum Beispiel wenn du stark Allergisch gegen Hunde bist, damit würden sie dein Auto für dich durch diese Durchsuchung unbrauchbar werden. (Man Stelle sich vor wie dir die Luftzufuhr durch eine Allergische Reaktion bei der weiterfahrt abgeschnitten ist und du in den Graben trudelst, göttlich ungesund)
Dies müsstest du jedoch ausweißen können. Die alternative währe aber das die Durchsuchung um einiges länger dauern würde.
Zu der Rechnung stellen – wenn es nun schon passiert ist so wird dies wahrscheinlich keinen Erfolg haben. Wenn du den Beamten im Voraus nichts gesagt hast können sie unter dem Strich ja auch nichts dafür.
Ja,wenn du eine ärztlich bestätigte(die Gesundheit stark einschränkende)
Allergie gegen Hunde hast,kannst du die Durchsuchung durch einen Drogenhund verweigern.Es gibt auch andere Arten der Durchsuchung.
Wichtig dabei ist das du ein Attest (möglichst eins vom Amtsarzt) mit dir führst.
Für alle die hier schreiben „nur bei Verdacht etc.“.
Die Durchsuchung von Fahrzeugen mit Drogenhunden erfolgt stichprobenartig auch ohne Tatverdacht.
Du bist gesetzlich verpflichtet die Durchsuchung geschehen zu lassen. Nein,die Reinigung,wirst Du schon selbst übernehmen müssen.
Für Sondergenehmigungen mußt Du ein ärztl. Attest beibringen.